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Erzeugungsanlagen
(PV, Wind, Wasser, Einspeiser)

Als Anlagenbetreiber oder Anlagenerrichter unser Einspeiserportal nutzen

Um Netzsicherheit und Spannungsqualität gewährleisten zu können, ist eine Beurteilung der Netzrückwirkungen Ihrer geplanten Erzeugungsanlage durch den Netzbetreiber durchzuführen.

Wenn sich der Anlagenstandort im Netzgebiet der Energienetze Steiermark befindet, ist dazu vorab ein Ansuchen über unser Einspeiserportal notwendig.

5 Schritte zu Ihrer Erzeugungsanlage

Registrieren und um Einspeisezählpunkt ansuchen

Registrieren Sie sich in unserem Einspeiserportal. Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie per E-Mail einen Bestätigungslink, mit dem Sie Ihren Account aktivieren.

Nun können Sie unter dem Punkt 'neuen Einspeisezählpunkt ansuchen' die Anlagendaten bekanntgeben und um einen Einspeisezählpunkt ansuchen. Das Zählpunktansuchen ist zwingend erforderlich um weiters ein entsprechendes Netzanschlusskonzept zu erhalten.

Sofern alle für die Netzberechnung bzw. Netzprüfung notwendigen Daten und Dokumente korrekt erfasst bzw. hochgeladen wurden, wird Ihnen der Zählpunktbrief des Einspeisezählpunktes zeitnah übermittelt. Dieser ist im Anschluss auch in der Übersicht Ihres Einspeiserportals ersichtlich. ACHTUNG: Dies ist noch kein Netzanschlusskonzept.

Netzanschlusskonzept erhalten

Sobald wir Ihnen den Einspeisezählpunkt übermittelt haben, wird die Netzbeurteilung – als Voraussetzung für die Ausstellung eines entsprechenden Netzanschlusskonzeptes – automatisiert angestoßen. Das Netzanschlusskonzept muss nicht separat angefordert werden.

Mit dem Netzanschlusskonzept wird Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt (tgA - Einspeisepunkt) und die entsprechenden Vorgaben für den Betrieb Ihrer geplanten Einspeiseanlage bekannt gegeben. Das Konzept ist 12 Monate gültig. Vor Ablauf dieser 12-monatigen Frist kann es einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden.

Die Verlängerung des Netzanschlusskonzeptes muss nicht manuell im Einspeiserportal angestoßen werden. Mit der Verlängerung bekommen Sie eine ergänzende Information, dass Sie die Anlage innerhalb von 12 Monaten errichten müssen. Sechs Monate vor Ablauf der Verlängerung bekommen Sie ein automatisiertes E-Mail in dem darauf hingewiesen wird, dass nur mehr sechs Monate Zeit ist die Anlage zu errichten.

ACHTUNG: Wenn die Frist des Netzanschlusskonzeptes einmal abgelaufen ist, ist keine weitere Verlängerung mehr möglich. Die Kapazitäten werden nach Fristablauf wieder freigegeben und nicht weiterhin für Sie "reserviert". In diesem Fall ist immer ein komplett neues Zählpunktansuchen notwendig.

Anlage errichten

Beachten Sie den im Netzanschlusskonzept bekanntgegebenen technisch geeigneten Anschlusspunkt (tgA) und die sonstigen Vorgaben. Der technisch geeignete Anschlusspunkt wird auf Basis der aktuellen Netzsituation vorgegeben. Abhängig davon können kundenseitig zusätzliche Kosten (beispielsweise für notwendige Netzverstärkungsmaßnahmen) im Zusammenhang mit dem Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das öffentliche Verteilnetz entstehen.

Die Errichtung und die Fertigmeldung der Anlage (vom konzessionierten Elektrounternehmen bzw. einer Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik) über das Installationsdokument müssen im Zeitraum der Gültigkeit des Netzanschlusskonzeptes erfolgen.

Installationsdokument übermitteln

Die Übermittlung des Installationsdokument dient unter anderem als Voraussetzung für die Anmeldung bzw. die spätere Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage. Dieses Dokument ist von einem konzessionierten Elektrounternehmen zu befüllen und sowohl vom Anlagenerrichter als auch vom Anlagenbetreiber zu unterschreiben.

Über einem Link im Mail zum Netzanschlusskonzept gelangen Sie zum Installationsdokument. Mit dem Installationsdokument wird bestätigt, dass die Anlage gemäß den Vorgaben des Netzanschlusskonzeptes – wie auch am technisch vorgegebenen Anschlusspunkt – errichtet wurde.

Am Installationsdokument ist auch der Name des Unternehmens, welches die erzeugte Energie abnehmen soll, einzutragen. Für eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist eine Anmeldung bei einem Energieabnehmer zwingend erforderlich.

Anlage in Betrieb nehmen

Nach Übermittlung aller notwendigen Fertigmeldungsunterlagen und Informationen (vor allem des Installationsdokumentes) auf der Website https://portal.e-netze.at wird vom Netzbetreiber der Anmeldevorgang eingeleitet.

Der von Ihnen bekanntgegebene Energieabnehmer erhält vom Netzbetreiber einen Belieferungswunsch zur Übermittlung einer Anmeldebestätigung für die Energieabnahme. Erst nachdem diese Anmeldebestätigung elektronisch über die sog. "Marktkommunikation – ENERGYlink" vom Energieabnehmer beim Netzbetreiber eingelangt ist, ist eine Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage zulässig.

Wir informieren Sie, sobald die erforderliche Anmeldebestätigung bei uns eingelangt ist und die Erzeugungsanlage in Betrieb genommen werden darf. Der Netzzugangsvertrag wird vom Netzbetreiber nach Abschluss des Anmeldeverfahrens ausgestellt.

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Nutzung des Einspeiser-Portals

Über das Portal können Sie alle relevanten Anlagendaten bekanntgeben und erhalten nach Durchführung der erforderlichen Beurteilungen und Netzsimulationen ein Netzanschlusskonzept mit verbindlichen Parametern und dem technisch geeigneten Anschlusspunkt.

 

Weiter zum Einspeiser-Portal

Kontakt:

Installationsdokument hochladen

Laden Sie hier das Installationsdokument und die Konformitätserklärung für Ihre Erzeugungs- bzw. Einspeiseanlage hoch, um die weiteren vom Netzbetreiber durchzuführenden Schritte einzuleiten. Das Hochladen ist eine Voraussetzung für die spätere Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungs- bzw. Einspeiseanlage.

Achtung: Die folgende Online-Strecke ist nur für Überschuss - oder netzneutrale Erzeugungsanlagen (dazugehöriger Bezugszählpunkt vorhanden) möglich. Für alle anderen Betriebsweisen (z.B. Volleinspeisung, Energiegemeinschaften etc.) übermitteln Sie uns das Installationsdokument bitte über unsere E-Mail Adresse einspeiser@e-netze.at.

Dokument hochladen

Achtung: Die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage ist erst zulässig, wenn eine Anmeldebestätigung Ihres Energieabnehmers bei uns eingelangt ist und Sie von uns eine Freigabe zur Einschaltung erhalten.

Begriffserklärungen

Anlagenname: Der Anlagenname ist ausschlaggebend für die Vertragserstellung. Bei Überschusseinspeiseanlagen muss der Anlagenname des Ansuchens zwingend mit dem Namen des Vertragspartners der Verbrauchsanlage übereinstimmen. Bei Volleinspeiseanlagen muss der Anlagenname dem Namen des zukünftigen Vertragspartners entsprechen.

Anlagenadresse: Die Anlagenadresse ist der Standort der Erzeugungsanlage. Hier ist darauf zu achten, dass die korrekte Grundstückssowie Katastralgemeindenummer übereinstimmend mit der Anlagenadresse erfasst werden.Bei angesuchten Überschusseinspeiseanlagen muss die Anlagenadresse zwingend mit der Anlagenadresse des angegebenen Verbrauchszählpunkt (Zählpunkt über den Strom aus dem Netz bezogen wird) übereinstimmen.

Bezugszählpunkt (Verbrauchszählpunkt): Die Zählpunktnummer ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem Energiemengen (Verbrauch) gezählt werden. Sie ist Ihre individuelle "Ausweisnummer" für Ihren Stromzähler und ist nicht die am Zähler angeführte Zählernummer.Der Bezugszählpunkt beginnt mit AT und besitzt 33 Stellen. Die Zählpunktsbezeichnung ist auf Ihrem Netzzugangsvertrag ersichtlich bzw. kann über das Kundenservicecenter der Energienetze Steiermark erfragt werden. Je Bezugszählpunkt kann nur eine Überschusseinspeiseanlage betrieben werden.

Einspeisezählpunkt: Eine Einspeisezählpunktnummer ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem Energiemengen (Erzeugung) gezählt werden. Jede Erzeugungsanlage benötigt eine eigene Zählpunktnummer, welche auch für Bescheid- und Förderansuchen dient. Dieser Einspeisezählpunkt muss vom Kunden über das Einspeiserportal angesucht werden (beginnt mit AT, 33 Stellen).

Anlagenbuch bzw. Ersatzanlagenbuch: Das Anlagenbuch wird von Ihrem Anlagenerrichter erstellt und beinhaltet alle notwendigen allgemeinen und technischen Informationen zu Ihrer Einspeiseanlage. Weiteres werden darin auch die bei der Erstinbetriebnahme ermittelten Messergebnisse eingetragen. Dem Netzbetreiber ist das Anlagenbuch auf Verlangen vorzuweisen.

Netzanschlusskonzept: Das Netzanschlusskonzept wird vom Netzbetreiber ausgestellt und muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig sein. Einspeiseanlagen, die nicht am vorgeschriebenen technischen Anschlusspunkt (tgA - Einspeisepunkt) angeschlossen sind, und/oder nicht den vorgeschriebenen Richtlinien entsprechen, dürfen nicht in Betrieb genommen werden.Jedes neue Netzanschlusskonzept ersetzt vollinhaltlich vorhergehende Netzanschlusskonzepte zum betreffenden Einspeisezählpunkt.

Installationsdokument: Nach Fertigstellung der Einspeiseanlage bestätigt der Anlagenerrichter (konzessionierter Elektriker) die Einhaltung geltender Normen/Vorschriften und Richtlinien mittels eines firmenseitig unterzeichneten und gestempelten Installationsdokument.Das Dokument wird Ihnen via Link im Mail des Netzanschlusskonzepts übermittelt. Es ist vom konzessionierten Elektriker bzw. einer Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik zu befüllen und von diesem und vom Anlagenbetreiber zu unterschreiben. Das unterschriebene Dokument, einschließlich des Namens des gewünschten Energieabnehmers, ist online über das Serviceportal im Bereich "Installationsdokument hochladen" auf der Webseite https://portal.e-netze.at hochzuladen.

Für den Einbau zugelassene Wechselrichter: Auf der Webseite von "Österreichs Energie" finden Sie eine Liste aller in Österreich zugelassenen Wechselrichter: Liste aller in Österreich zugelassenen Wechselrichter

Prüfprotokoll Netzentkupplungsstelle (über 30kVA): Mit dem Prüfprotokoll eines konzessionierten Elektro-Unternehmens (in der Regel Anlagenerrichter) wird die Funktion der Netzentkupplung unter Einhaltung aller vom Netzbetreiber vorgeschriebenen Grenzwerte geprüft und bestätigt. Gemäß TOR Erzeuger ist eine wiederkehrende Überprüfung der Anlage notwendig. Dies kann vom Netzbetreiber eingefordert werden.

Netzzugangsvertrag: Ein Netzzugangsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und Netzkunden. Für Ihre Erzeugungsanlage wird ein eigener Netzzugangsvertrag vom Netzbetreiber ausgestellt, in dem alle notwendigen Daten wie Kunden/Anlagenanschrift, installierte Leistung und Zählpunktnummer eingetragen werden. Dieser löst das gültige Netzanschlusskonzept ab.Für die netzneutrale Betriebsweise wird kein Netzzugangsvertrag erstellt.

Überschusseinspeiseanlage: Die erzeugte Energie wird für den Eigenverbrauch verwendet. Die überschüssige Energie wird in das Netz eingespeist. Beim Ansuchen einer Überschusseinspeiseanlage ist die Bekanntgabe des zugehörigen Bezugszählpunkts notwendig. Der Anlagenname der Überschusseinspeiseanlage muss mit dem Namen des Vertragspartners der Bezugsanlage übereinstimmen.

Volleinspeiseanlage: Die gesamte erzeugte Energie wird über den Netzanschluss in das Netz eingespeist, es wird keine Energie selbst verbraucht.

Anlage im Inselbetrieb: Eine Anlage im Inselbetrieb ist dauerhaft vom Stromnetz getrennt. Das bedeutet, dass auch kein Bezug von Strom aus dem Netz erfolgen kann. Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen der Betriebsweise Inselbetrieb (dauerhafte Trennung vom Stromnetz) und der Funktion Inselbetriebsfähig (mögliche Versorgung von Verbrauchern bei Netzausfall).

Netzneutrale Anlage: Es muss technisch sichergestellt sein, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Einspeisung in das Stromnetz kommen kann. Erzeugungsanlagen welche netzneutral betrieben werden erhalten keinen Netzzugangsvertrag, da die erzeugte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch vorgesehen ist.

Netzwirksame Leistung (kW): Die netzwirksame Leistung ist die maximale Leistung, die Ihre Erzeugungsanlage unter Normalbedingungen in das Netz abgeben, sprich einspeisen, darf. Diese netzwirksame Leistung ist definiert durch den schwächsten Anlagenteil (in Bezug auf die Leistung).

Maximale Modulnennleistung: Ist jene Leistung, die von den Photovoltaikmodulen erzeugt werden kann, entspricht aber nicht der Leistung, die in das Netz eingespeist werden darf. Diese wird durch die netzwirksame Leistung bestimmt.Die Modulnennleistung der Anlage darf beliebig hoch sein und somit kann auch kundenseitig eine größerer Anlage errichtet werden, solange technisch sichergestellt ist, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als die zu diesem Zeitpunkt vertragliche Leistung (netzwirksame Leistung) in das Ortsnetz eingespeist wird. Die Erzeugungsanlage muss die Leistung entsprechend begrenzen können.

Maximalkapazität Pmax der Stromerzeugungsanlage in kW: Die Maximalkapazität ist die maximale elektrische Wirkleistung, die eine Stromerzeugungsanlage unter Normalbedingungen kontinuierlich ans öffentliche Stromnetz abgeben kann. Bei Wechselrichtern besteht die Möglichkeit die Nennleistung durch eine softwaretechnische Begrenzung zu reduzieren, welche nur durch den Hersteller des Wechselrichters selbst erfolgen (hard coded) bzw. geändert werden kann.

FAQ

Allgemeines
Ich möchte eine Erzeugungsanlage (z.B.: Photovoltaik) betreiben. Was ist zu tun?
Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Energienetze Steiermark GmbH sind über das Einspeiserportal anzusuchen. Eine Übersicht über den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte der Checkliste 'In 5 Schritten zu Ihrer Erzeugungsanlage'.
Ich möchte eine Kleinsterzeugungsanlage (bis 800 W) errichten. Was ist zu tun?
Kleinsterzeugungsanlagen bis 0,8 kW sind beim Netzbetreiber meldepflichtig. Eine Fertigmeldung anhand des Installationsdokuments ist für Kleinsterzeugungsanlagen nicht notwendig.Sie können die Kleinsterzeugungsanlage über das Einspeiserportal bekanntgeben. Alternativ übermitteln Sie uns bitte die Generatorleistung, den Namen des Anlagenbetreibers und den Anlagenstandort per E-Mail an einspeiser@e-netze.at. Anschließend erhalten Sie von uns die Meldebestätigung und es wird, wenn notwendig, Ihr Zähler getauscht.Die Kleinsterzeugungsanlage muss über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle verfügen. Daraus muss hervorgehen, dass die ENS (selbsttätig wirkende Netzentkupplung) die normativen Anforderungen erfüllt. Akzeptiert werden Prüfungen nach den Regelwerken TOR Erzeuger, OVE E 8101 Teil 7-712. Der Netzbetreiber kann diesen Konformitätsnachweis einfordern.Für die Kleinsterzeugungsanlage existiert kein Stromabnahmevertrag. Die Anlage ist für die Abdeckung des Eigenverbrauches vorgesehen. Es besteht keine Vereinbarung über die Abgeltung von allfällig ins öffentliche Netz eingespeister Energie. Der Betreiber der Kleinsterzeugungsanlage ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Elektroinstallation für den sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb der Kleinsterzeugungsanlage(n) geeignet ist. Dies liegt nicht in der Verantwortung des Netzbetreibers.
Was benötige ich vom Netzbetreiber für meine Erzeugungsanlage?
Der Netzbetreiber stellt Ihnen für Ihre Erzeugungsanlage eine eigene Zählpunktnummer aus, die Ihnen in erster Linie für Bescheid- und Förderansuchen dient. Nachdem Sie eine Zählpunktnummer erhalten haben, wird für Sie automatisch ein Netzanschlusskonzept angefordert. Im Netzanschlusskonzept werden Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt, sowie die netztechnischen Vorgaben für Ihre Erzeugungsanlage bekannt gegeben. Das Netzanschlusskonzept wird an die über das Einspeiserportal bekanntgegebenen E-Mailadressen versendet. Anlagen ohne gültiges Netzanschlusskonzept wird kein Zugang zum Verteilnetz gewährt.Im E-Mail mit dem Netzanschlusskonzept ist auch der Link 'zum Installationsdokument' enthalten. Dieses ist nach Errichtung der Anlage zu befüllen und vom Anlagenerrichter (konzessioniertes Elektrounternehmen oder Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik) sowie Anlagenbetreiber zu unterfertigen. Im dafür vorgesehenen Feld ist der Name des Unternehmens zu ergänzen, das den erzeugten Strom abnehmen soll. Nach Übermittlung aller notwendigen Fertigmeldungsunterlagen und Informationen (vor allem des Installationsdokumentes) auf der Website https://portal.e-netze.at wird vom Netzbetreiber der Anmeldevorgang eingeleitet. Damit wird bestätigt, dass die Anlage entsprechend der Vorgaben im Netzanschlusskonzept errichtet wurde und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.Der Netzbetreiber kontaktiert in weiterer Folge das von Ihnen bekanntgegebene Unternehmen, das die Energieabnahme bestätigen muss. Anschließend erhalten Sie vom Netzbetreiber den Netzzugangsvertrag und die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage kann erfolgen. Nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage werden unter der Zählpunktnummer alle abrechnungsrelevanten Daten gespeichert.
Was benötigt der Netzbetreiber von mir für meine Erzeugungsanlage?
Für die Ausstellung einer Zählpunktnummer benötigt der Netzbetreiber von Ihnen technische Details und relevante Anlagendaten, welche beim Ansuchen über das Einspeiserportal abgefragt werden.Bei Freiflächenanlagen ab 250 kW ist der Nachweis über die bereits erfolgte Grundstückswidmung 'Grünland Photovoltaikanlagen' oder die Erklärung der zuständigen Gemeinde über die geplante Änderung der Grundstückswidmung 'Grünland Photovoltaikanlagen' notwendig. Bei Wasserkraftwerk-Projekten ist eine behördliche Bewilligung gemäß Wasserrechtsgesetz für die Nutzung des Gewässers zur Energiegewinnung notwendig.Nachdem Sie eine Zählpunktnummer erhalten haben, wird für Sie automatisch ein Netzanschlusskonzept angefordert, in welchem Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt, sowie die sonstigen technischen Vorgaben für Ihre Erzeugungsanlage, bekannt gegeben werden. Anlagen ohne gültiges Netzanschlusskonzept wird kein Zugang zum Verteilnetz gewährt.Im E-Mail mit dem Netzanschlusskonzept ist auch der Link 'zum Installationsdokument' enthalten. Dieses ist zu befüllen, vom Anlagenerrichter (konzessioniertes Elektrounternehmen oder Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik) und Anlagebetreiber zu unterfertigen. Im dafür vorgesehenen Feld ist der Name des Unternehmens zu ergänzen, das den erzeugten Strom abnehmen soll. Nach Übermittlung aller notwendigen Fertigmeldungsunterlagen und Informationen (vor allem des Installationsdokumentes) auf der Website https://portal.e-netze.at wird vom Netzbetreiber der Anmeldevorgang eingeleitet. Damit wird bestätigt, dass die Anlage entsprechend der Vorgaben im Netzanschlusskonzept errichtet wurde und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.Der Netzbetreiber kontaktiert in weiterer Folge das von Ihnen bekanntgegebene Unternehmen, das die Energieabnahme bestätigen muss. Anschließend erhalten Sie vom Netzbetreiber den Netzzugangsvertrag und die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage kann erfolgen.
Was muss ich dem Netzbetreiber für die Anlageninbetriebnahme vorweisen bzw. übermitteln?
Anlagen Typ A bis 250 kW (über die Website https://portal.e-netze.at):Installationsdokument (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmtAnlagen Typ B1 bis inkl. 1.000 kW:Konformitätserklärung (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmtAnlagen Typ B2 über 1000 kW bis 35 MW:Konformitätserklärung (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmtSimulationsergebnisse für FRTDynamische Blindstromstützung LFSM-O der Anlage
Was ist ein Netzzugangsvertrag?
Ein Netzzugangsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden. Für Ihre Erzeugungsanlage wird ein eigener Netzzugangsvertrag ausgestellt, in dem alle notwendigen Daten, wie Kunden/Anlagenanschrift, Vertragsleistung und Zählpunktnummer Ihrer Erzeugungsanlage eingetragen werden. Dieser wird dann vom Netzkunden unterfertigt.
Zählpunkt
Was ist eine Zählpunktnummer?
Eine Zählpunktnummer ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem Energiemengen (Verbrauch oder Erzeugung) gezählt werden. In den häufigsten Fällen wird eine Zählpunktnummer dabei genau den Stromzähler eines Hauses repräsentieren. Die Zählpunkte werden von Ihrem Netzbetreiber gemäß den "Sonstigen Marktregeln Kapitel 6" vergeben und verwaltet. Ihre Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrem Netzzugangsvertrag bzw. auf der Stromrechnung.
Wie bekomme ich einen Einspeisezählpunkt?
Die Zählpunktnummer kann von Ihnen oder durch Ihren Anlagenplaner im Einspeiserportal angefordert werden. Nachdem die Registrierung erfolgt ist, können Sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten in die Eingabemasken eingeben. Die Zählpunktnummer wird nach erfolgreicher Überprüfung der Basisdaten (z.B.: Grundstücksnummer, Anlagenname, Bezugszählpunkt) erstellt und an die beim Ansuchen bekanntgegebenen Mailadressen versandt. Die Zählpunktnummer stellt kein gültiges Netzanschlusskonzept dar und dient Ihnen vorab für Bescheid- und Förderansuchen.
Benötige ich eine eigene Zählpunktnummer für meine Erzeugungsanlage?
Damit die Einspeisung Ihrer Erzeugungsanlage gezählt werden kann, benötigen Sie dafür eine Zählereinrichtung mit einer eigenen Zählpunktnummer. Die Zählpunktnummer können Sie über das Einspeiserportal anfordern. Sollten mehrere eigenständige Anlagen geplant sein (z.B. Voll- und Überschusseinspeisung), benötigen Sie je Erzeugungsanlage eine eigene Zählpunktnummer. Die Zählpunktnummer stellt kein gültiges Netzanschlusskonzept dar und dient Ihnen vorab für Bescheid- und Förderansuchen.
Technik
Benötige ich einen extra Zähler für meine Erzeugungsanlage?
Je nach verbauter Zähleinrichtung kann für die errichtete Erzeugungsanlage ein Zählertausch notwendig sein. Der Zeitpunkt des Zählertauschs obliegt dem Netzbetreiber und wird spätestens bei der Inbetriebnahme der Anlage durchgeführt.
Welche Wechselrichter dürfen in Österreich verwendet werden?
Eine Liste aller in Österreich zugelassenen Wechselrichter finden Sie auf der Website von Österreichs Energie.
Wie bekomme ich ein Netzanschlusskonzept?
Mit dem Ansuchen des Zählpunktbriefs wird automatisch um ein Netzanschlusskonzept angesucht. Je nach Größe der angesuchten Anlage sind umfangreichere Netzerhebungen und Berechnungen notwendig. Nach den erforderlichen Bearbeitungsschritten erhalten Sie das Netzanschlusskonzept via E-Mail an die beim Ansuchen hinterlegten Mailadressen.
Wie bekomme ich einen Netzzugangsvertrag?
Nach der Übermittlung des vollständig befüllten Installationsdokuments (beziehungsweise der notwendigen Nachweisdokumente abhängig von der Anlagengröße) wird die Anmeldung und Inbetriebnahme der Anlage sowie die Erstellung des Netzzugangsvertrages in die Wege geleitet und das Dokument anschließend an den Netzkunden übermittelt. Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Wie viel darf ich einspeisen?
Aufgrund der großen Anzahl an Anfragen ist abseits des gültigen Netzanschlusskonzepts keine Aussage zu möglichen Einspeiseleistungen an gewünschten Anschlusspunkten möglich. Ansuchen werden in der Reihenfolge, in der sie über das Portal gestellt werden, berücksichtigt. Die maximal mögliche Einspeiseleistung an gewünschten Anschlusspunkten kann nicht bekanntgegeben werden.Der Netzbetreiber ist für die Einhaltung der Spannungsgrenzen im gesamten Netz verantwortlich. Wenn an einem Ortsnetz die vorgegebenen Grenzwerte überschritten sind, ist keine weitere Einspeisung in das Netz mehr möglich.Im Netzanschlusskonzept wird Ihnen für die von Ihnen angesuchte Leistung der technisch geeignete Anschlusspunkt laut aktueller Netzsituation vorgegeben. Mit dem Netzanschlusskonzept ist diese Leistung für Sie am angeführten Anschlusspunkt reserviert. Wenn das Netzanschlusskonzept abläuft, werden diese Netzkapazitäten wieder freigegeben.
Wofür brauche ich ein Netzanschlusskonzept?
Ein gültiges Netzanschlusskonzept ist die Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer geplanten Erzeugungsanlage.Im Netzanschlusskonzept werden Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt (Einspeisepunkt) und die Vorgaben für Ihre geplante Einspeiseanlage bekannt gegeben. Mit dem gültigen Netzanschlusskonzept ist die angesuchte Leistung für Sie am angeführten Anschlusspunkt reserviert. Wenn das Netzanschlusskonzept abläuft werden diese Netzkapazitäten wieder freigegeben. Beachten Sie, dass befristete Netzanschlusskonzepte vollinhaltlich alle vorhergegangenen Zusagen für die betreffende Anlage ersetzen.
Wie lange ist mein Netzanschlusskonzept gültig?
Die Gültigkeit des Netzanschlusskonzepts entnehmen Sie direkt dem übermittelten Dokument. Dieses ist auch im Einspeiserportal beim jeweiligen Datensatz zur Erzeugungsanlage unter dem Menüpunkt 'Dokumente' einzusehen.Das Netzanschlusskonzept wird im Regelfall für 12 Monate ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Errichtung und die Fertigstellungsmeldung der Anlage (über das unterschriebene Installationsdokument) erfolgen.
Was muss ich tun wenn mein Netzanschlusskonzept abgelaufen ist?
Das Netzanschlusskonzept ist 12 Monate gültig. Sollte die Errichtung der Erzeugungsanlage innerhalb dieser 12 Monaten nicht umsetzbar sein, kann das Konzept einmal um weitere 12 Monate verlängert werden. Dies muss von Ihnen oder Ihrem Planer im Einspeiserportal angestoßen werden. Wichtig ist dabei, dass eine Verlängerung des bestehenden Netzanschlusskonzeptes nur möglich ist, wenn dies innerhalb der 12-Monats-Frist passiert! Mit dem Ansuchen um Verlängerung bekommen Sie eine ergänzende Information, dass Sie die Anlage nun in den nächsten 12 Monaten errichten müssen. Sechs Monate vor Ablauf der zweiten Frist (aufgrund der Verlängerung) bekommen Sie nochmals ein Reminder-Mail in welchem darauf hingewiesen wird, dass für die Fertigstellung bzw. Fertigmeldung der Erzeugungsanlage lediglich 6 Monate verbleiben!Sollte die Gültigkeitsfrist des Netzanschlusskonzeptes abgelaufen sein oder erst nach Ablauf dieser Frist um eine Verlängerung angesucht werden, so ist keine Verlängerung des Konzeptes mehr möglich. Die entsprechenden Kapazitäten werden nach Ablauf der Frist wieder freigegeben und bei keinen weiteren Ortsnetzberechnungen berücksichtigt. Sie müssen dann ausnahmslos ein komplett neues Zählpunktansuchen stellen.
Ich möchte eine bestehende Anlage erweitern. Was ist zu tun?
Die gewünschte Leistungserweiterung ist am gültigen Einspeisezählpunkt über das Einspeiserportal unter dem Button 'Bearbeiten' anzustoßen.Wenn Sie Ihre bestehende Anlage beziehungsweise das Ansuchen nicht in Ihrem Account sehen können, können Sie sich den Einspeisezählpunkt über den Auswahlpunkt 'bestehenden Einspeisezählpunkt hinzufügen' in Ihren Account hinzufügen.