Ab 2025 können Sie den Zählerstand für die Jahresabrechnung selbst bekanntgeben. Dies hat für Sie viele Vorteile:
- Zeitersparnis: Sie müssen keinen Termin zum Ablesen vereinbaren.
- Flexibilität: Sie können den Zählerstand innerhalb eines Monats zu einem für Sie passenden Zeitpunkt ablesen.
- Kontrolle: Sie erhalten einen besseren Überblick über Ihren Verbrauch.
- Stichtagsgenaue Verbrauchsabgrenzung: durch die Selbstablesung werden Hochrechnungen und damit ungenaue Abrechnungen und Nachzahlungen vermieden.
Eine Ablesung durch den Netzbetreiber wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur mehr alle drei Jahre durchgeführt.
Eine Information über die bevorstehende Netzbetreiberablesung ergeht an Sie per Mail oder Post. Die Rechnungslegung selbst erfolgt im Folgemonat der Ablesung. Voraussetzung für die Rechnungserstellung ist die Verfügbarkeit des aktuellen Brennwertes. Nähere Informationen dazu finden Sie hier unter Wissenswertes zum Brennwert.
Sie sind aufgrund des Zeitraumes Ihrer Ablesung einer Abrechnungsgruppe (AG) zugeordnet. Der Zeitpunkt für die Erstellung der Jahresabrechnung und der Teilzahlungsbetragsvorschreibung ist nachstehender Darstellung zu entnehmen: