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Zählerstand und Abrechnung

Seit 2025 können Sie den Zählerstand für die Jahresabrechnung selbst bekanntgeben. Dies hat für Sie viele Vorteile:

  • Zeitersparnis: Sie müssen keinen Termin zum Ablesen vereinbaren.
  • Flexibilität: Sie können den Zählerstand innerhalb eines Monats zu einem für Sie passenden Zeitpunkt ablesen.
  • Kontrolle: Sie erhalten einen besseren Überblick über Ihren Verbrauch.
  • Stichtagsgenaue Verbrauchsabgrenzung: durch die Selbstablesung werden Hochrechnungen und damit ungenaue Abrechnungen und Nachzahlungen vermieden.

Eine Ablesung durch den Netzbetreiber wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur mehr alle drei Jahre durchgeführt.

Im Monat der Ablesung (September oder Oktober) wird noch eine Teilzahlung vorgeschrieben. Die Jahresabrechnung erhalten Sie im Folgemonat der Ablesung. Daraus ergibt sich entweder ein Guthaben oder ein offener Betrag. Gleichzeitig wird Ihr neuer monatlicher Teilzahlungsbetrag berechnet. Voraussetzung für die Erstellung der Rechnung ist das Vorliegen des aktuellen Brennwertes. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Wissenswertes zum Brennwert.

Die Zählerstandsbekanntgabe ist auch vierteljährlich sowie bei Anlassfällen (z.B. Lieferantenwechsel) elektronisch möglich.