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E-Ladestationen

für eine umweltfreundliche Art der Fortbewegung

Um Ihr Elektrofahrzeug komfortabel und sicher an der eigenen E-Ladestation laden zu können ist vorab eine Meldung Ihrer E-Ladestation bei uns als zuständigem Netzbetreiber nötig. Wir prüfen, ob und wie Ihre geplante E-Ladestation in Ihren bestehenden Hausanschluss integriert werden kann oder eigenständig errichtet werden muss.

In 4 Schritten zu Ihrer E-Ladestation

Prüfung der aktuellen technischen Gegebenheiten Ihrer Anlage

Um eine E-Ladestation sicher zu betreiben muss Ihr Hausanschluss entsprechend dimensioniert sein. Wir empfehlen vor Errichtung der E-Ladestation Kontakt mit Ihrem Elektroinstallationsunternehmen aufzunehmen um die technische Anschlusssituation zu prüfen.

Ein erhöhter Strombezug aus dem Netz durch den Anschluss einer E-Ladestation kann dazu führen, dass eine Erhöhung der Hausanschlussleistung oder andere Veränderungen des Hausanschlusses (z.B. Änderung der Hausanschlussabsicherungen) notwendig werden. Eine Erhönung der benötigten Leistung kann zu weiteren Zusatzkosten führen, etwa durch eine Umstellung Ihres Netztarifes auf "Gemessene Leistung" inkl. Wechsel der Zählereinrichtung.

Meldung bei der Energienetze Steiermark GmbH

E-Ladestation bis 11 kW Leistung - dreiphasig

Wenn Ihre geplante E-Ladestation eine Nennleistung bis 11 kW (bzw. 3,68 kVA einphasig oder jeweils 16 Ampere pro Phase) hat ist nur eine Meldung der E-Ladestation beim Netzbetreiber vorzunehmen. Weiter zum Meldeformular

E-Ladestation über 11 kW Leistung - dreiphasig

Hat Ihre geplante E-Ladestation eine Nennleistung von über 11 kW (bzw. 3,68 kVA einphasig oder jeweils 16 Ampere pro Phase) ist nach erfolgter Meldung auch eine Genehmigung durch den Netzbetreiber notwendig. Weiter zum Meldeformular

Im Rahmen einer Netzprüfung wird der technisch geeignete Anschlusspunkt für die E-Ladestation ermittelt und die technischen Vorgaben in einem Netzanschlusskonzept festgelegt. Gegebenenfalls werden zusätzliche technische Regelungen und Maßnahmen (z.B.: Leistungsbegrenzung/Lastenmanagement etc.) für den Anschluss Ihrer E-Ladestation bestimmt.

E-Ladestation im Rahmen eines Neuanschlusses (Neubau)

Sie planen einen Neubau und wollen uns auch über die Installation Ihrer E-Ladestation informieren? Oder wollen Sie eine E-Ladestation auf öffentlichem Grund errichten und benötigen hierfür einen neuen Anschluss? Dann nutzen Sie bitte das Formular Antrag auf Netzzutritt und übermitteln Sie dieses an kundenservice@e-netze.at.

Rückmeldung der Energienetze Steiermark GmbH

Nach erfolgter Meldung Ihrer E-Ladestation prüfen wir, ob in Abhängigkeit der Leistung Ihrer E-Ladestation eine Netzprüfung oder weitere technische Maßnahmen an Ihrer Anlage (z.B. Erhöhung der Leistung oder Änderung der Hausanschlussabsicherungen) erforderlich sind.

Wenn dies nicht der Fall ist, übermitteln wir Ihnen eine Meldebestätigung Ihrer E-Ladestation, die auch zur Vorlage bei Förderstellen verwendet werden kann. Sollte eine Netzprüfung oder technische Änderung erforderlich sein, werden wir Sie darüber informieren.

Inbetriebnahme

E-Ladestation bis 11 kW Leistung - dreiphasig

Sobald Sie die Meldebestätigung vom Netzbetreiber erhalten haben, können Sie Ihre E-Ladestation in Betrieb nehmen. Um durch den Anschluss Ihrer E-Ladestation ausgehende Gefahren auszuschließen, wird für die Installation der E-Ladestation das Beiziehen einer Elektrotechnikfachkraft empfohlen.

E-Ladestation über 11 kW Leistung - dreiphasig

Nachdem Ihre E-Ladestation einer Prüfpflicht durch den Netzbetreiber unterliegt, dürfen Sie die E-Ladestation erst dann in Betrieb nehmen, wenn sämtliche technische Voraussetzungen gemäß dem vom Netzbetreiber erhaltenen Netzanschlusskonzept erfüllt sind. Zudem ist von Ihrem Elektroinstallationsunternehmen ein Installationsdokument an den Netzbetreiber zu übermitteln, das die Fertigstellung der E-Ladestation bestätigt.

Dieses Dokument übermitteln Sie bitte per E-Mail an ladestation@e-netze.at. Nachdem Sie eine positive Rückmeldung vom Netzbetreiber erhalten haben, darf die E-Ladestation in Betrieb genommen werden.

Begriffserklärungen

Ladestandort: Der Ladestandort ist ein Bereich, der mit einer oder mehreren Ladestationen ausgestattet ist. Der Ladestandort ist dabei auf einen Zählpunkt, also auf einen einzelnen Netzanschluss bezogen.

Lastmanagement: Ein Lastmanagement ist ein übergeordnetes und den Ladestandort betreffendes intelligentes System, mit dem die Ladestationen/Ladepunkte gesteuert und geregelt werden können. Dies wird beispielsweise dann eingesetzt, wenn der Ladestandort über mehrere Ladestationen/Ladepunkte verfügt und dient zur Begrenzung der Gesamtleistung am Netzanschluss. Zudem können mit einem Lastmanagementsystem auch Ladevorgänge zeitlich gesteuert bzw. geregelt werden.

Ladestation: Eine Ladestation stellt ein einzelnes Ladesystem eines Herstellers dar. An der Ladestation können je nach Anzahl der verfügbaren Ladepunkte auch mehrere Elektrofahrzeuge zeitgleich geladen werden. Eine Ladestation kann per Definition z.B. eine Wallbox, ein Schnelllader, eine Ladesäule oder ein Ladekabel sein.

Art der Ladestation: Der grundsätzlich Typ der Ladestation, wie Schnelllader, Wallbox, Ladesäule oder Ladekabel.

Anzahl: Anzahl der gleichen Ladestationen des angegebenen Typs (z.B.: 5x Wallbox)

Hersteller/Typenbezeichnung: Herstellerbezeichnung der Ladestation. Nähere Informationen darüber finden Sie im Typendatenblatt der Ladestation.

Nennleistung: Die Nennleistung ist jene Leistung eines Ladepunktes, mit welcher dieser im Nennbetrieb betrieben wird. Die Nennleistung wird im Datenblatt der Ladestation angegeben.

Tatsächliche Leistung: Die tatsächliche Leistung des Ladepunkts ist jener Leistungswert, der sich infolge einer Begrenzungen, einer Regelungen bzw. eines Lastmanagementsystems ergibt. Diese Leistung gibt daher vor, auf welche maximale Leistung der Ladepunkt netzseitig begrenzt ist. Werden kein Lastmanagementsystem, keine Begrenzungen bzw. Regelungen angegeben, so entspricht die Nennleistung der tatsächlichen Leistung des Ladepunktes.

Betriebsweise (Voller Netzbezug, PV-geführt, Leistungsbegrenzt, sonstiges): Die Betriebsweise ist auf eine Ladestation bezogen. Mittels einer entsprechenden Betriebsweise können Ladestationen oder Ladekabel entweder mit der Nennleistung betrieben (voller Netzbetrieb) oder auch auf eine fixe Leistung begrenzt werden. Zudem sind spezielle Regelungen wie beispielsweise eine PV-geführte Betriebsweise möglich. Sollte keine Auswahlmöglichkeit zutreffen, bitten wir Sie die Betriebsweise mit „sonstiges“ anzugeben (Freitext).

Gesamtleistung: Die Gesamtleistung entspricht der Summation aller angegebenen tatsächlichen Leistungen der einzelnen Ladepunkte und stellt somit die gesamte Leistung des Ladestandorts dar. Bitte beachten Sie, dass diese Leistung für die Netzbeurteilung und auch für die vertraglichen Gegebenheiten herangezogen wird.

Ladepunkt: Ein Ladepunkt stellt eine einzelne Ladeeinheit, bzw. ein Ladegerät eines Herstellers dar. Dies kann z.B. ein Ladekabel eines Schnellladers sein. An einem Ladepunkt kann nur ein Elektrofahrzeug geladen werden.

Gleich-/Wechselstrom: Das Laden eines E-Fahrzeuges kann mittels Gleich- oder Wechselstrom erfolgen. Nähere Informationen darüber finden Sie im Typendatenblatt der Ladestation

Wirkleistungsfaktor: Der Wirkleistungsfaktor cos(ϕ) der Ladestation sagt aus, ob die Ladestation am Verteilnetz induktiv oder kapazitiv betrieben wird. Als Standardbetriebsweise gilt der Wirkleistungsfaktor von 1. Bei Ladestationen unter 11 kW dreiphasig ist hier der Standardwert von 1 anzugeben.

FAQ

Allgemeines
Wie stelle ich fest, ob mein bestehender Hausanschluss für eine E-Ladestation geeignet ist?
Für die Prüfung der Elektroinstallationen sowie der Anschlussleitung in Ihrem Eigentum wenden Sie sich bitte an Ihr Elektroinstallationsunternehmen. Die abschließende Prüfung Ihrer geplanten Ladestation erfolgt durch Ihren zuständigen Netzbetreiber.
Wo melde ich meine E-Ladestation an?
Die E-Ladestation ist vor Errichtung bzw. Anschluss an den zuständigen Netzbetreiber zu melden. Bitte verwenden Sie dazu dieses Formular.
Ab wann ist eine Genehmigung durch den Netzbetreiber erforderlich?
Eine Genehmigung durch den Netzbetreiber ist im Netz der Energienetze Steiermark ab einer Leistung von über 3,68 kVA einphasig oder 11 kVA dreiphasig bzw. jeweils 16 Ampere pro Phase notwendig.
Technik
Benötige ich einen extra Zähler für meine E-Ladestation?
Eine eigene Zähleinrichtung ist nur dann erforderlich, wenn die E-Ladestation einen direkten Anschluss an das Stromnetz der Energienetze Steiermark erhält. Wenn die E-Ladestation innerhalb des Hausanschlusses integriert wird, ist keine eigene Zähleinrichtung notwendig.
Kann ich mein Ladekabel an eine vorhandene Steckdose anschließen?
Grundsätzlich ja, allerdings nur mit einer Leistung bis 2,3 kW bzw. kleiner als 10 A, einphasig. In jedem Fall sollte ein Elektroinstallationsunternehmen prüfen, ob Ihre Leitung für diese Belastung geeignet ist.
Kann ich meine E-Ladestation selbst installieren?
Grundsätzlich empfehlen wir, sich bezüglich Installation der E-Ladestation bei einer Elektrotechnikfachkraft Ihrer Wahl oder direkt beim Hersteller zu informieren. Sofern die Ladestation (z.B. Ladekabel) an eine bereits montierte Steckdose (z.B. dreiphasige Starkstromsteckdose) angeschlossen wird und es sich um eine normierte und geeignete Steckverbindung handelt, können Sie die Ladestation grundsätzlich selbst installieren.Muss die Ladestation (z.B. Wallbox) jedoch mittels einer Klemmverbindung (z.B. Schraubklemme) direkt angeschlossen werden, so stellt dies eine Änderung Ihrer elektrischen Kundenanlage dar. Die Montage darf in diesem Fall nur von einer konzessionierten Elektrotechnikfachkraft durchgeführt werden.