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Erzeugungsanlagen
(PV, Wind, Wasser, Einspeiser)

Als Anlagenbetreiber oder Anlagenerrichter unser Einspeiserportal nutzen

Verzögerung bei Anmeldeprozessen aufgrund des erheblichen Anfragevolumens bei der OeMAG.

Zusätzlich zur Abnahmebestätigung der OeMAG an den Kunden, muss die OeMAG auf elektronischem Wege (Marktprozess, sog. Anmeldeverfahren) die Abnahme Ihres eingespeisten Stromes dem Netzbetreiber bestätigen. Diese elektronischen Bestätigungen erhalten die Energienetze Steiermark aktuell ebenfalls stark verzögert.

Sollte es zu keiner Bestätigung der OeMAG innerhalb jeglicher Fristen kommen, hat dies 2 elementare Folgen:

  • Keine Einspeisung in das Netz der Energienetze Steiermark erlaubt
  • Keine Vergütung der eventuell eingespeisten Energiemenge. In diesem Fall sind wir als Netzbetreiber in letzter Konsequenz gezwungen, die Anlage vom Netz zu nehmen.

Bei Fragen oder potentiellen Fristverletzungen seitens OeMAG bitten wir Sie, sich direkt an die OeMAG zu wenden.

Um Netzsicherheit und Spannungsqualität gewährleisten zu können, ist eine Beurteilung der Netzrückwirkungen Ihrer geplanten Erzeugungsanlage durch den Netzbetreiber durchzuführen.

Wenn sich der Anlagenstandort im Netzgebiet der Energienetze Steiermark befindet, ist dazu vorab ein Ansuchen über unser Einspeiserportal notwendig.

In 5 Schritten zu Ihrer Erzeugungsanlage

Checkliste Erzeugungsanlagen

Registrieren und um Einspeisezählpunkt ansuchen

Registrieren Sie sich in unserem Einspeiserportal. Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie per E-Mail einen Bestätigungslink, mit dem Sie Ihren Account aktivieren.

Nun können Sie unter dem Punkt 'Neuen Einspeisezählpunkt ansuchen' die Anlagendaten bekanntgeben und um einen Einspeisezählpunkt ansuchen. Dieses Ansuchen ist zwingend notwendig, um eine Netzanschlusskonzept zu erhalten. Die Vergabe einer Zählpunktnummer stellt aber noch kein Netzanschlusskonzept dar.

Nach korrekter Erfassung aller für die Berechnung und Prüfung notwendigen Daten und Dokumente im Rahmen des Ansuchens, erhalten Sie Ihren Einspeisezählpunkt. Dieser ist nach der formalen Überprüfung in Ihrem persönlichen Bereich des Einspeiseportales ersichtlich. Sollten bei der Datenerfassung Fehler aufgetreten sein, werden Sie von uns informiert.

Netzanschlusskonzept erhalten

Sobald der Einspeisezählpunkt versendet wurde, wird automatisiert die Netzbeurteilung angestoßen. Sie ist Voraussetzung für die Übermittlung des Netzanschlusskonzepts.

Mit dem Netzanschlusskonzept werden Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt (Einspeisepunkt) und die entsprechenden Vorgaben für den Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage bekannt gegeben. Dieses Konzept ist 12 Monate gültig, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Netzanschlusskonzepts ist ein erneutes Ansuchen im Einspeiserportal zu stellen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Nicht-Fertigstellung der Anlage nicht im Verantwortungsbereich des Netzkunden/Planers liegt und die Anlage in absehbarer Zeit fertiggestellt werden kann - wobei dies entsprechend nachzuweisen ist.

Anlage errichten

Beachten Sie den im Netzanschlusskonzept bekanntgegebenen technisch geeigneten Anschlusspunkt und die sonstigen Vorgaben. Der technisch geeignete Anschlusspunkt wird auf Basis der aktuellen Netzsituation vorgegeben. Abhängig davon können kundenseitig zusätzliche Kosten (beispielsweise für notwendige Netzverstärkungsmaßnahmen) im Zusammenhang mit dem Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das öffentliche Verteilnetz entstehen.

Die Errichtung und die Fertigmeldung der Anlage müssen im Zeitraum der Gültigkeit der Netzanschlusskonzepts erfolgen. Die Fertigstellungsmeldung muss über das Installationsdokument von einem konzessionierten Elektrounternehmen oder einer Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik erfolgen.

Anlage anmelden

Der Link zum Installationsdokument ist im E-Mail mit dem Netzanschlusskonzept enthalten. Das Installationsdokument ist vom konzessionierten Elektriker oder einer Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik zu befüllen und sowohl vom Anlagenerrichter als auch vom Anlagenbetreiber zu unterschreiben. Zusätzlich ist der Name des Unternehmens, welches die erzeugte Energie abnehmen soll, einzutragen. Mit dem Installationsdokument wird bestätigt, dass die Anlage gemäß den Vorgaben des Netzanschlusskonzepts errichtet wurde.

Für eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist eine Anmeldung bei einem Energieabnehmer zwingend erforderlich.

Anlage in Betrieb nehmen

Nach vollständiger Übermittlung aller notwendigen Fertigmeldungsunterlagen und Informationen an einspeiser@e-netze.at erfolgt, wenn notwendig, der Zählertausch.

Erst nachdem diese Anmeldebestätigung vom Energieabnehmer beim Netzbetreiber eingelangt ist, ist eine Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage in Abstimmung mit dem Netzbetreiber zulässig. Der Netzzugangsvertrag wird vom Netzbetreiber nach Abschluss des Anmeldeverfahrens ausgestellt.

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Nutzung des Einspeiser-Portals

Über das Portal können Sie alle relevanten Anlagendaten bekanntgeben und erhalten nach Durchführung der erforderlichen Beurteilungen und Netzsimulationen ein Netzanschlusskonzept mit verbindlichen Parametern und dem technisch geeigneten Anschlusspunkt.

 

Weiter zum Einspeiser-Portal

Download: Checkliste (pdf)

Kontakt:

Begriffserklärungen

Anlagenname: Der Anlagenname ist der Name des (zukünftigen) Vertragspartners. Bei Überschussanlagen muss der Anlagenname des Ansuchens zwingend mit dem Namen des Vertragspartners der Bezugsanlage übereinstimmen, weil der Kunde einen Netzzugangsvertrag für Bezug und Lieferung erhält. Bei Volleinspeiseanlagen muss der Anlagenname ebenfalls dem Namen des zukünftigen Vertragspartners entsprechen.

Anlagenadresse: Die Anlagenadresse ist der Standort der Erzeugungsanlage (inkl. Grundstücks- sowie Katastralgemeindenummer). Bei Überschussanlagen muss die Anlagenadresse mit der Anlagenadresse des angegebenen Bezugszählpunktes übereinstimmen.

Bezugszählpunkt: Am Bezugszählpunkt werden die verbrauchten Energiemengen gemessen. Der Zählpunkt besitzt eine individuelle 33-stellige Nummer beginnend mit 'AT', die auf Ihrem Netzzugangsvertrag ersichtlich ist oder über das Kundenservicecenter der Energienetze Steiermark erfragt werden. Je Bezugszählpunkt kann nur eine Überschussanlage betrieben werden. Die Zählpunktnummer entspricht nicht der auf Ihrem Stromzähler angeführten Zählernummer.

Einspeisezählpunkt: Am Einspeisezählpunkt werden die ins Netz eingespeisten Energiemengen einer Erzeugungsanlage gemessen. Der Zählpunkt besitzt eine individuelle 33-stellige Nummer beginnend mit 'AT'. Der Einspeisezählpunkt muss vom Kunden über das Einspeiserportal angesucht werden.

Netzanschlusskonzept: Das Netzanschlusskonzept wird vom Netzbetreiber erstellt und muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig sein. Erzeugungsanlagen, die nicht am vorgeschriebenen technischen Anschlusspunkt (Einspeisepunkt) angeschlossen sind, oder nicht den vorgeschriebenen Richtlinien entsprechen, werden nicht in Betrieb genommen. Jedes Netzanschlusskonzept ersetzt vollinhaltlich vorhergehende Netzanschlusskonzepte zum betreffenden Einspeisezählpunkt.

Installationsdokument: Nach Fertigstellung der Einspeiseanlage bestätigt der Anlagenerrichter (konzessionierter Elektriker) die Einhaltung geltender Normen, Vorschriften und Richtlinien mittels einem firmenseitig unterzeichneten und gestempelten Installationsdokument.

Zugelassene Wechselrichter: Eine Liste aller in Österreich zugelassenen Wechselrichter finden Sie auf der Website Österreichs Energie.

Netzzugangsvertrag: Ein Netzzugangsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und Netzkunden. Für Ihre Erzeugungsanlage wird ein eigener Netzzugangsvertrag vom Netzbetreiber ausgestellt. Für die netzneutrale Betriebsweise wird kein Netzzugangsvertrag erstellt.

Überschusseinspeiseanlage: Die erzeugte Energie wird für den Eigenverbrauch verwendet. Die überschüssige Energie wird in das Netz eingespeist. Beim Ansuchen einer Überschussanlage ist die Bekanntgabe des zugehörigen Bezugszählpunkts notwendig.

Volleinspeiseanlage: Die gesamte erzeugte Energie wird in das Netz eingespeist. Eine Volleinspeiseanlage verfügt über einen eigenen Netzanschluss. Diese steht in keinem Zusammenhang mit dem Haushalt. Als Beispiel sind hier PV-Freiflächenanlagen zu nennen.

Anlage im Inselbetrieb: Eine Anlage im Inselbetrieb wird dauerhaft vom Stromnetz getrennt. Das bedeutet, dass auch kein Bezug von Strom aus dem Netz erfolgen kann. Davon zu unterscheiden ist die Funktion 'Inselbetriebsfähig', also die mögliche Versorgung von Verbrauchern bei Netzausfall.

Netzneutrale Anlage: Erzeugungsanlagen, die netzneutral betrieben werden, erhalten keinen Netzzugangsvertrag. Die erzeugte Energie dient ausschließlich dem Eigenverbrauch. Es muss technisch sichergestellt sein, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Einspeisung in das Stromnetz kommen kann.

Engpassleistung: Die Engpassleistung ist die maximale Leistung, die Ihre Erzeugungsanlage unter Normalbedingungen in das Netz abgeben darf.

Modulnennleistung: Das ist jene Leistung, die von den Photovoltaikmodulen erzeugt werden kann, Sie entspricht nicht der Leistung, die in das Ortsnetz eingespeist werden darf. Diese wird durch die Engpassleistung bestimmt. Die Modulnennleistung darf beliebig hoch sein. Somit kann auch eine größerer Anlage errichtet werden, solange technisch sichergestellt ist, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als die vertragliche Leistung (Engpassleistung) in das Ortsnetz eingespeist wird. Die Begrenzung erfolgt durch den Wechselrichter.

FAQ

Allgemeines
Ich möchte eine Erzeugungsanlage (z.B.: Photovoltaik) betreiben. Was ist zu tun?
Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Energienetze Steiermark GmbH sind über das Einspeiserportal anzusuchen. Eine Übersicht über den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte der Checkliste 'In 5 Schritten zu Ihrer Erzeugungsanlage'.
Ich möchte eine Kleinsterzeugungsanlage (bis 800 W) errichten. Was ist zu tun?
Kleinsterzeugungsanlagen bis 0,8 kW sind beim Netzbetreiber meldepflichtig. Eine Fertigmeldung anhand des Installationsdokuments ist für Kleinsterzeugungsanlagen nicht notwendig.
Sie können die Kleinsterzeugungsanlage über das Einspeiserportal bekanntgeben. Alternativ übermitteln Sie uns bitte die Generatorleistung, den Namen des Anlagenbetreibers und den Anlagenstandort per E-Mail an einspeiser@e-netze.at. Anschließend erhalten Sie von uns die Meldebestätigung und es wird, wenn notwendig, Ihr Zähler getauscht.
Die Kleinsterzeugungsanlage muss über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle verfügen. Daraus muss hervorgehen, dass die ENS (selbsttätig wirkende Netzentkupplung) die normativen Anforderungen erfüllt. Akzeptiert werden Prüfungen nach den Regelwerken TOR Erzeuger, OVE E 8101 Teil 7-712. Der Netzbetreiber kann diesen Konformitätsnachweis einfordern.
Für die Kleinsterzeugungsanlage existiert kein Stromabnahmevertrag. Die Anlage ist für die Abdeckung des Eigenverbrauches vorgesehen. Es besteht keine Vereinbarung über die Abgeltung von allfällig ins öffentliche Netz eingespeister Energie. Der Betreiber der Kleinsterzeugungsanlage ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Elektroinstallation für den sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb der Kleinsterzeugungsanlage(n) geeignet ist. Dies liegt nicht in der Verantwortung des Netzbetreibers.
Was benötige ich vom Netzbetreiber für meine Erzeugungsanlage?
Der Netzbetreiber stellt Ihnen für Ihre Erzeugungsanlage eine eigene Zählpunktnummer aus, die Ihnen in erster Linie für Bescheid- und Förderansuchen dient. Nachdem Sie eine Zählpunktnummer erhalten haben, wird für Sie automatisch ein Netzanschlusskonzept angefordert. Im Netzanschlusskonzept werden Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt, sowie die netztechnischen Vorgaben für Ihre Erzeugungsanlage bekannt gegeben. Das Netzanschlusskonzept wird an die über das Einspeiserportal bekanntgegebenen E-Mailadressen versendet. Anlagen ohne gültiges Netzanschlusskonzept wird kein Zugang zum Verteilnetz gewährt.
Im E-Mail mit dem Netzanschlusskonzept ist auch der Link 'zum Installationsdokument' enthalten. Dieses ist nach Errichtung der Anlage zu befüllen und vom Anlagenerrichter (konzessioniertes Elektrounternehmen oder Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik) sowie Anlagenbetreiber zu unterfertigen. Im dafür vorgesehenen Feld ist der Name des Unternehmens zu ergänzen, das den erzeugten Strom abnehmen soll. Anschließend ist das vollständig befüllte Dokument an einspeiser@e-netze.at zu übermitteln. Damit wird bestätigt, dass die Anlage entsprechend der Vorgaben im Netzanschlusskonzept errichtet wurde und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Der Netzbetreiber kontaktiert in weiterer Folge das von Ihnen bekanntgegebene Unternehmen, das die Energieabnahme bestätigen muss. Anschließend erhalten Sie vom Netzbetreiber den Netzzugangsvertrag und die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage kann erfolgen. Nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage werden unter der Zählpunktnummer alle abrechnungsrelevanten Daten gespeichert.
Was benötigt der Netzbetreiber von mir für meine Erzeugungsanlage?
Für die Ausstellung einer Zählpunktnummer benötigt der Netzbetreiber von Ihnen technische Details und relevante Anlagendaten, welche beim Ansuchen über das Einspeiserportal abgefragt werden. Bei Freiflächenanlagen ab 250 kW ist der Nachweis über die bereits erfolgte Grundstückswidmung 'Grünland Photovoltaikanlagen' oder die Erklärung der zuständigen Gemeinde über die geplante Änderung der Grundstückswidmung 'Grünland Photovoltaikanlagen' notwendig. Bei Wasserkraftwerk-Projekten ist eine behördliche Bewilligung gemäß Wasserrechtsgesetz für die Nutzung des Gewässers zur Energiegewinnung notwendig.
Nachdem Sie eine Zählpunktnummer erhalten haben, wird für Sie automatisch ein Netzanschlusskonzept angefordert, in welchem Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt, sowie die sonstigen technischen Vorgaben für Ihre Erzeugungsanlage, bekannt gegeben werden. Anlagen ohne gültiges Netzanschlusskonzept wird kein Zugang zum Verteilnetz gewährt.
Im E-Mail mit dem Netzanschlusskonzept ist auch der Link 'zum Installationsdokument' enthalten. Dieses ist zu befüllen, vom Anlagenerrichter (konzessioniertes Elektrounternehmen oder Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik) und Anlagebetreiber zu unterfertigen. Im dafür vorgesehenen Feld ist der Name des Unternehmens zu ergänzen, das den erzeugten Strom abnehmen soll. Anschließend ist das vollständig befüllte Dokument an einspeiser@e-netze.at zu übermitteln. Damit wird bestätigt, dass die Anlage entsprechend der Vorgaben im Netzanschlusskonzept errichtet wurde und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Der Netzbetreiber kontaktiert in weiterer Folge das von Ihnen bekanntgegebene Unternehmen, das die Energieabnahme bestätigen muss. Anschließend erhalten Sie vom Netzbetreiber den Netzzugangsvertrag und die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage kann erfolgen.
Was muss ich dem Netzbetreiber für die Anlageninbetriebnahme vorweisen bzw. übermitteln?
Anlagen Typ A bis 250 kW (per Mail an einspeiser@e-netze.at):
Installationsdokument (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)
Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmt
Anlagen Typ B1 bis inkl. 1.000 kW:
Konformitätserklärung (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)
Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmt
Anlagen Typ B2 über 1000 kW bis 35 MW:
Konformitätserklärung (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)
Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmt
Simulationsergebnisse für FRT
Dynamische Blindstromstützung
LFSM-O der Anlage
Was ist ein Netzzugangsvertrag?
Ein Netzzugangsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden. Für Ihre Erzeugungsanlage wird ein eigener Netzzugangsvertrag ausgestellt, in dem alle notwendigen Daten, wie Kunden/Anlagenanschrift, Vertragsleistung und Zählpunktnummer Ihrer Erzeugungsanlage eingetragen werden. Dieser wird dann vom Netzkunden unterfertigt.
Zählpunkt
Was ist eine Zählpunktnummer?
Eine Zählpunktnummer ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem Energiemengen (Verbrauch oder Erzeugung) gezählt werden. In den häufigsten Fällen wird eine Zählpunktnummer dabei genau den Stromzähler eines Hauses repräsentieren. Die Zählpunkte werden von Ihrem Netzbetreiber gemäß den "Sonstigen Marktregeln Kapitel 6" vergeben und verwaltet. Ihre Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrem Netzzugangsvertrag bzw. auf der Stromrechnung.
Wie bekomme ich einen Einspeisezählpunkt?
Die Zählpunktnummer kann von Ihnen oder durch Ihren Anlagenplaner im Einspeiserportal angefordert werden. Nachdem die Registrierung erfolgt ist, können Sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten in die Eingabemasken eingeben. Die Zählpunktnummer wird nach erfolgreicher Überprüfung der Basisdaten (z.B.: Grundstücksnummer, Anlagenname, Bezugszählpunkt) erstellt und an die beim Ansuchen bekanntgegebenen Mailadressen versandt. Die Zählpunktnummer stellt kein gültiges Netzanschlusskonzept dar und dient Ihnen vorab für Bescheid- und Förderansuchen.
Benötige ich eine eigene Zählpunktnummer für meine Erzeugungsanlage?
Damit die Einspeisung Ihrer Erzeugungsanlage gezählt werden kann, benötigen Sie dafür eine Zählereinrichtung mit einer eigenen Zählpunktnummer. Die Zählpunktnummer können Sie über das Einspeiserportal anfordern. Sollten mehrere eigenständige Anlagen geplant sein (z.B. Voll- und Überschusseinspeisung), benötigen Sie je Erzeugungsanlage eine eigene Zählpunktnummer. Die Zählpunktnummer stellt kein gültiges Netzanschlusskonzept dar und dient Ihnen vorab für Bescheid- und Förderansuchen.
Technik
Benötige ich einen extra Zähler für meine Erzeugungsanlage?
Je nach verbauter Zähleinrichtung kann für die errichtete Erzeugungsanlage ein Zählertausch notwendig sein. Der Zeitpunkt des Zählertauschs obliegt dem Netzbetreiber und wird spätestens bei der Inbetriebnahme der Anlage durchgeführt.
Welche Wechselrichter dürfen in Österreich verwendet werden?
Eine Liste aller in Österreich zugelassenen Wechselrichter finden Sie auf der Website von Österreichs Energie.
Wie bekomme ich ein Netzanschlusskonzept?
Mit dem Ansuchen des Zählpunktbriefs wird automatisch um ein Netzanschlusskonzept angesucht. Je nach Größe der angesuchten Anlage sind umfangreichere Netzerhebungen und Berechnungen notwendig. Nach den erforderlichen Bearbeitungsschritten erhalten Sie das Netzanschlusskonzept via E-Mail an die beim Ansuchen hinterlegten Mailadressen.
Wie bekomme ich einen Netzzugangsvertrag?
Nach der Übermittlung des vollständig befüllten Installationsdokuments (beziehungsweise der notwendigen Nachweisdokumente abhängig von der Anlagengröße) wird die Anmeldung und Inbetriebnahme der Anlage sowie die Erstellung des Netzzugangsvertrages in die Wege geleitet und das Dokument anschließend an den Netzkunden übermittelt. Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Wie viel darf ich einspeisen?
Aufgrund der großen Anzahl an Anfragen ist abseits des gültigen Netzanschlusskonzepts keine Aussage zu möglichen Einspeiseleistungen an gewünschten Anschlusspunkten möglich. Ansuchen werden in der Reihenfolge, in der sie über das Portal gestellt werden, berücksichtigt. Die maximal mögliche Einspeiseleistung an gewünschten Anschlusspunkten kann nicht bekanntgegeben werden.
Der Netzbetreiber ist für die Einhaltung der Spannungsgrenzen im gesamten Netz verantwortlich. Wenn an einem Ortsnetz die vorgegebenen Grenzwerte überschritten sind, ist keine weitere Einspeisung in das Netz mehr möglich.
Im Netzanschlusskonzept wird Ihnen für die von Ihnen angesuchte Leistung der technisch geeignete Anschlusspunkt laut aktueller Netzsituation vorgegeben. Mit dem Netzanschlusskonzept ist diese Leistung für Sie am angeführten Anschlusspunkt reserviert. Wenn das Netzanschlusskonzept abläuft, werden diese Netzkapazitäten wieder freigegeben.
Wofür brauche ich ein Netzanschlusskonzept?
Ein gültiges Netzanschlusskonzept ist die Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer geplanten Erzeugungsanlage.
Im Netzanschlusskonzept werden Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt (Einspeisepunkt) und die Vorgaben für Ihre geplante Einspeiseanlage bekannt gegeben. Mit dem gültigen Netzanschlusskonzept ist die angesuchte Leistung für Sie am angeführten Anschlusspunkt reserviert. Wenn das Netzanschlusskonzept abläuft werden diese Netzkapazitäten wieder freigegeben. Beachten Sie, dass befristete Netzanschlusskonzepte vollinhaltlich alle vorhergegangenen Zusagen für die betreffende Anlage ersetzen.
Wie lange ist mein Netzanschlusskonzept gültig?
Die Gültigkeit des Netzanschlusskonzepts entnehmen Sie direkt dem übermittelten Dokument. Dieses ist auch im Einspeiserportal beim jeweiligen Datensatz zur Erzeugungsanlage unter dem Menüpunkt 'Dokumente' einzusehen.
Das Netzanschlusskonzept wird im Regelfall für 12 Monate ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Errichtung und die Fertigstellungsmeldung der Anlage (über das unterschriebene Installationsdokument) erfolgen.
Was muss ich tun wenn mein Netzanschlusskonzept abgelaufen ist?
Eine Verlängerung nach Ablauf des Netzanschlusskonzepts ist nur möglich, wenn der Netzkunde bzw. der Errichter glaubhaft nachweisen kann, dass die Verzögerung nicht in seinem Verschulden liegt (z.B.: Anlagenkomponenten, welche rechtzeitig bestellt, aber noch nicht geliefert wurden).
Ansonsten ist beim Ablaufen des Netzanschlusskonzepts ein neuer Einspeisezählpunkt im Einspeiserportal anzusuchen und der alte Zählpunkt kann nicht weiter verwendet werden.
Ich möchte eine bestehende Anlage erweitern. Was ist zu tun?
Die gewünschte Leistungserweiterung ist am gültigen Einspeisezählpunkt über das Einspeiserportal unter dem Button 'Bearbeiten' anzustoßen.
Wenn Sie Ihre bestehende Anlage beziehungsweise das Ansuchen nicht in Ihrem Account sehen können, können Sie sich den Einspeisezählpunkt über den Auswahlpunkt 'bestehenden Einspeisezählpunkt hinzufügen' in Ihren Account hinzufügen.