Ich möchte eine Erzeugungsanlage (z.B.: Photovoltaik) betreiben. Was ist zu tun?
Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Energienetze Steiermark GmbH sind über das
Einspeiserportal anzusuchen. Eine Übersicht über den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte der Checkliste
'In 5 Schritten zu Ihrer Erzeugungsanlage'.
Ich möchte eine Kleinsterzeugungsanlage (bis 800 W) errichten. Was ist zu tun?
Kleinsterzeugungsanlagen bis 0,8 kW sind beim Netzbetreiber meldepflichtig. Eine Fertigmeldung anhand des Installationsdokuments ist für Kleinsterzeugungsanlagen nicht notwendig.
Sie können die Kleinsterzeugungsanlage über das
Einspeiserportal bekanntgeben. Alternativ übermitteln Sie uns bitte die Generatorleistung, den Namen des Anlagenbetreibers und den Anlagenstandort per E-Mail an
einspeiser@e-netze.at. Anschließend erhalten Sie von uns die Meldebestätigung und es wird, wenn notwendig, Ihr Zähler getauscht.
Die Kleinsterzeugungsanlage muss über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle verfügen. Daraus muss hervorgehen, dass die ENS (selbsttätig wirkende Netzentkupplung) die normativen Anforderungen erfüllt. Akzeptiert werden Prüfungen nach den Regelwerken TOR Erzeuger, OVE E 8101 Teil 7-712. Der Netzbetreiber kann diesen Konformitätsnachweis einfordern.
Für die Kleinsterzeugungsanlage existiert kein Stromabnahmevertrag. Die Anlage ist für die Abdeckung des Eigenverbrauches vorgesehen. Es besteht keine Vereinbarung über die Abgeltung von allfällig ins öffentliche Netz eingespeister Energie. Der Betreiber der Kleinsterzeugungsanlage ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Elektroinstallation für den sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb der Kleinsterzeugungsanlage(n) geeignet ist. Dies liegt nicht in der Verantwortung des Netzbetreibers.
Was benötige ich vom Netzbetreiber für meine Erzeugungsanlage?
Der Netzbetreiber stellt Ihnen für Ihre Erzeugungsanlage eine eigene Zählpunktnummer aus, die Ihnen in erster Linie für Bescheid- und Förderansuchen dient. Nachdem Sie eine Zählpunktnummer erhalten haben, wird für Sie automatisch ein Netzanschlusskonzept angefordert. Im Netzanschlusskonzept werden Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt, sowie die netztechnischen Vorgaben für Ihre Erzeugungsanlage bekannt gegeben. Das Netzanschlusskonzept wird an die über das Einspeiserportal bekanntgegebenen E-Mailadressen versendet. Anlagen ohne gültiges Netzanschlusskonzept wird kein Zugang zum Verteilnetz gewährt.
Im E-Mail mit dem Netzanschlusskonzept ist auch der Link 'zum Installationsdokument' enthalten. Dieses ist nach Errichtung der Anlage zu befüllen und vom Anlagenerrichter (konzessioniertes Elektrounternehmen oder Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik) sowie Anlagenbetreiber zu unterfertigen. Im dafür vorgesehenen Feld ist der Name des Unternehmens zu ergänzen, das den erzeugten Strom abnehmen soll. Anschließend ist das vollständig befüllte Dokument an
einspeiser@e-netze.at zu übermitteln. Damit wird bestätigt, dass die Anlage entsprechend der Vorgaben im Netzanschlusskonzept errichtet wurde und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Der Netzbetreiber kontaktiert in weiterer Folge das von Ihnen bekanntgegebene Unternehmen, das die Energieabnahme bestätigen muss. Anschließend erhalten Sie vom Netzbetreiber den Netzzugangsvertrag und die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage kann erfolgen. Nach Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage werden unter der Zählpunktnummer alle abrechnungsrelevanten Daten gespeichert.
Was benötigt der Netzbetreiber von mir für meine Erzeugungsanlage?
Für die Ausstellung einer Zählpunktnummer benötigt der Netzbetreiber von Ihnen technische Details und relevante Anlagendaten, welche beim Ansuchen über das Einspeiserportal abgefragt werden. Bei Freiflächenanlagen ab 250 kW ist der Nachweis über die bereits erfolgte Grundstückswidmung 'Grünland Photovoltaikanlagen' oder die Erklärung der zuständigen Gemeinde über die geplante Änderung der Grundstückswidmung 'Grünland Photovoltaikanlagen' notwendig. Bei Wasserkraftwerk-Projekten ist eine behördliche Bewilligung gemäß Wasserrechtsgesetz für die Nutzung des Gewässers zur Energiegewinnung notwendig.
Nachdem Sie eine Zählpunktnummer erhalten haben, wird für Sie automatisch ein Netzanschlusskonzept angefordert, in welchem Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt, sowie die sonstigen technischen Vorgaben für Ihre Erzeugungsanlage, bekannt gegeben werden. Anlagen ohne gültiges Netzanschlusskonzept wird kein Zugang zum Verteilnetz gewährt.
Im E-Mail mit dem Netzanschlusskonzept ist auch der Link 'zum Installationsdokument' enthalten. Dieses ist zu befüllen, vom Anlagenerrichter (konzessioniertes Elektrounternehmen oder Person mit offiziell anerkanntem Befähigungsnachweis für Elektrotechnik) und Anlagebetreiber zu unterfertigen. Im dafür vorgesehenen Feld ist der Name des Unternehmens zu ergänzen, das den erzeugten Strom abnehmen soll. Anschließend ist das vollständig befüllte Dokument an
einspeiser@e-netze.at zu übermitteln. Damit wird bestätigt, dass die Anlage entsprechend der Vorgaben im Netzanschlusskonzept errichtet wurde und dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Der Netzbetreiber kontaktiert in weiterer Folge das von Ihnen bekanntgegebene Unternehmen, das die Energieabnahme bestätigen muss. Anschließend erhalten Sie vom Netzbetreiber den Netzzugangsvertrag und die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage kann erfolgen.
Was muss ich dem Netzbetreiber für die Anlageninbetriebnahme vorweisen bzw. übermitteln?
Anlagen Typ A bis 250 kW (per Mail an
einspeiser@e-netze.at):
Installationsdokument (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)
Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmt
Anlagen Typ B1 bis inkl. 1.000 kW: Konformitätserklärung (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)
Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmt
Anlagen Typ B2 über 1000 kW bis 35 MW: Konformitätserklärung (unterschrieben vom Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber)
Name des Unternehmens, das die erzeugte Energie abnimmt
Simulationsergebnisse für FRT
Dynamische Blindstromstützung
LFSM-O der Anlage
Was ist ein Netzzugangsvertrag?
Ein Netzzugangsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und dem Netzkunden. Für Ihre Erzeugungsanlage wird ein eigener Netzzugangsvertrag ausgestellt, in dem alle notwendigen Daten, wie Kunden/Anlagenanschrift, Vertragsleistung und Zählpunktnummer Ihrer Erzeugungsanlage eingetragen werden. Dieser wird dann vom Netzkunden unterfertigt.
Was ist eine Zählpunktnummer?
Eine Zählpunktnummer ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem Energiemengen (Verbrauch oder Erzeugung) gezählt werden. In den häufigsten Fällen wird eine Zählpunktnummer dabei genau den Stromzähler eines Hauses repräsentieren. Die Zählpunkte werden von Ihrem Netzbetreiber gemäß den "Sonstigen Marktregeln Kapitel 6" vergeben und verwaltet. Ihre Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrem Netzzugangsvertrag bzw. auf der Stromrechnung.
Wie bekomme ich einen Einspeisezählpunkt?
Die Zählpunktnummer kann von Ihnen oder durch Ihren Anlagenplaner im
Einspeiserportal angefordert werden. Nachdem die Registrierung erfolgt ist, können Sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten in die Eingabemasken eingeben. Die Zählpunktnummer wird nach erfolgreicher Überprüfung der Basisdaten (z.B.: Grundstücksnummer, Anlagenname, Bezugszählpunkt) erstellt und an die beim Ansuchen bekanntgegebenen Mailadressen versandt. Die Zählpunktnummer stellt kein gültiges Netzanschlusskonzept dar und dient Ihnen vorab für Bescheid- und Förderansuchen.
Benötige ich eine eigene Zählpunktnummer für meine Erzeugungsanlage?
Damit die Einspeisung Ihrer Erzeugungsanlage gezählt werden kann, benötigen Sie dafür eine Zählereinrichtung mit einer eigenen Zählpunktnummer. Die Zählpunktnummer können Sie über das
Einspeiserportal anfordern. Sollten mehrere eigenständige Anlagen geplant sein (z.B. Voll- und Überschusseinspeisung), benötigen Sie je Erzeugungsanlage eine eigene Zählpunktnummer. Die Zählpunktnummer stellt kein gültiges Netzanschlusskonzept dar und dient Ihnen vorab für Bescheid- und Förderansuchen.
Benötige ich einen extra Zähler für meine Erzeugungsanlage?
Je nach verbauter Zähleinrichtung kann für die errichtete Erzeugungsanlage ein Zählertausch notwendig sein. Der Zeitpunkt des Zählertauschs obliegt dem Netzbetreiber und wird spätestens bei der Inbetriebnahme der Anlage durchgeführt.
Welche Wechselrichter dürfen in Österreich verwendet werden?
Eine Liste aller in Österreich zugelassenen Wechselrichter finden Sie auf der
Website von Österreichs Energie.
Wie bekomme ich ein Netzanschlusskonzept?
Mit dem Ansuchen des Zählpunktbriefs wird automatisch um ein Netzanschlusskonzept angesucht. Je nach Größe der angesuchten Anlage sind umfangreichere Netzerhebungen und Berechnungen notwendig. Nach den erforderlichen Bearbeitungsschritten erhalten Sie das Netzanschlusskonzept via E-Mail an die beim Ansuchen hinterlegten Mailadressen.
Wie bekomme ich einen Netzzugangsvertrag?
Nach der Übermittlung des vollständig befüllten Installationsdokuments (beziehungsweise der notwendigen Nachweisdokumente abhängig von der Anlagengröße) wird die Anmeldung und Inbetriebnahme der Anlage sowie die Erstellung des Netzzugangsvertrages in die Wege geleitet und das Dokument anschließend an den Netzkunden übermittelt. Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Wie viel darf ich einspeisen?
Aufgrund der großen Anzahl an Anfragen ist abseits des gültigen Netzanschlusskonzepts keine Aussage zu möglichen Einspeiseleistungen an gewünschten Anschlusspunkten möglich. Ansuchen werden in der Reihenfolge, in der sie über das Portal gestellt werden, berücksichtigt. Die maximal mögliche Einspeiseleistung an gewünschten Anschlusspunkten kann nicht bekanntgegeben werden.
Der Netzbetreiber ist für die Einhaltung der Spannungsgrenzen im gesamten Netz verantwortlich. Wenn an einem Ortsnetz die vorgegebenen Grenzwerte überschritten sind, ist keine weitere Einspeisung in das Netz mehr möglich.
Im Netzanschlusskonzept wird Ihnen für die von Ihnen angesuchte Leistung der technisch geeignete Anschlusspunkt laut aktueller Netzsituation vorgegeben. Mit dem Netzanschlusskonzept ist diese Leistung für Sie am angeführten Anschlusspunkt reserviert. Wenn das Netzanschlusskonzept abläuft, werden diese Netzkapazitäten wieder freigegeben.
Wofür brauche ich ein Netzanschlusskonzept?
Ein gültiges Netzanschlusskonzept ist die Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer geplanten Erzeugungsanlage.
Im Netzanschlusskonzept werden Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt (Einspeisepunkt) und die Vorgaben für Ihre geplante Einspeiseanlage bekannt gegeben. Mit dem gültigen Netzanschlusskonzept ist die angesuchte Leistung für Sie am angeführten Anschlusspunkt reserviert. Wenn das Netzanschlusskonzept abläuft werden diese Netzkapazitäten wieder freigegeben. Beachten Sie, dass befristete Netzanschlusskonzepte vollinhaltlich alle vorhergegangenen Zusagen für die betreffende Anlage ersetzen.
Wie lange ist mein Netzanschlusskonzept gültig?
Die Gültigkeit des Netzanschlusskonzepts entnehmen Sie direkt dem übermittelten Dokument. Dieses ist auch im
Einspeiserportal beim jeweiligen Datensatz zur Erzeugungsanlage unter dem Menüpunkt 'Dokumente' einzusehen.
Das Netzanschlusskonzept wird im Regelfall für 12 Monate ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Errichtung und die Fertigstellungsmeldung der Anlage (über das unterschriebene Installationsdokument) erfolgen.
Was muss ich tun wenn mein Netzanschlusskonzept abgelaufen ist?
Eine Verlängerung nach Ablauf des Netzanschlusskonzepts ist nur möglich, wenn der Netzkunde bzw. der Errichter glaubhaft nachweisen kann, dass die Verzögerung nicht in seinem Verschulden liegt (z.B.: Anlagenkomponenten, welche rechtzeitig bestellt, aber noch nicht geliefert wurden).
Ansonsten ist beim Ablaufen des Netzanschlusskonzepts ein neuer Einspeisezählpunkt im Einspeiserportal anzusuchen und der alte Zählpunkt kann nicht weiter verwendet werden.
Ich möchte eine bestehende Anlage erweitern. Was ist zu tun?
Die gewünschte Leistungserweiterung ist am gültigen Einspeisezählpunkt über das Einspeiserportal unter dem Button 'Bearbeiten' anzustoßen.
Wenn Sie Ihre bestehende Anlage beziehungsweise das Ansuchen nicht in Ihrem Account sehen können, können Sie sich den Einspeisezählpunkt über den Auswahlpunkt 'bestehenden Einspeisezählpunkt hinzufügen' in Ihren Account hinzufügen.