Welche Schritte sind von meiner Seite als Kunde im Zuge der Integration erforderlich?
Sie müssen keine unmittelbaren Maßnahmen ergreifen. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte. Um Ihnen zukünftig alle technischen Möglichkeiten und Vorteile eines sicheren und digitalen Energienetzes bereitzustellen, ist der Tausch Ihres bestehenden Smart Meter-Zähler erforderlich. Der Zählertausch wird durch Mitarbeiter:innen der Energienetze Steiermark GmbH beziehungsweise dem beauftragten Dienstleister P25 Personal GmbH im Zeitraum Juni 2025 bis September 2025 erfolgen.
Fallen Kosten für den Zählerwechsel für mich an?
Nein, der Zählerwechsel erfolgt kostenfrei für Sie. Alle damit verbundenen Kosten werden von uns übernommen.
Verändern sich die Netzkosten durch die Integration?
Nein, die Netzkosten bleiben unverändert.
Ist die Weitergabe meiner Daten rechtlich in Ordnung?
Ja, die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt gemäß den Datenschutzbestimmungen und ist rechtlich abgesichert. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nur für notwendige Zwecke verwendet.
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Versand meiner Vertragsunterlagen?
Der Versand Ihrer Vertragsunterlagen erfolgt nach Abschluss der Übergangsphase. Dies sollte in der Regel im Oktober 2025 erfolgen.
Was ist mit der Stabilisierungsphase/Übergangsphase gemeint?
Die Stabilisierungsphase oder Übergangsphase ist ein Zeitraum, in dem wir alle Systeme, Prozesse nach der Integration überprüfen und optimieren. Um Ihnen künftig ein sicheres und digitales Energienetz bereit stellen zu können, ist der Tausch ihres bestehenden Smart Meter-Zähler notwendig. Dies dient dazu, einen reibungslosen Übergang und eine stabile Energieversorgung sicherzustellen.
Warum wird die Verrechnung von monatlich auf jährlich umgestellt?
Während der Stabilisierungsphase wird die Verrechnung von monatlich auf jährlich umgestellt. Dies erfolgt, um die Abrechnung zu vereinfachen und mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Geht im Zeitraum der Stabilisierungsphase meine eingespeiste Energiemenge verloren?
Nein, Ihre eingespeiste Energiemenge geht nicht verloren. Alle erzeugten und eingespeisten Energiemengen werden weiterhin erfasst und entsprechend vergütet.
Wann ist eine Anmeldung im Kundenportal möglich?
Die Anmeldung im Kundenportal ist ab dem Zeitpunkt der Bestätigung Ihrer Vertragsdaten möglich. Sie erhalten von uns die notwendigen Zugangsdaten und eine Anleitung zur Registrierung.
Ist eine erneute Netzzusage seitens meines Netzbetreibers für meine bestehende Anlage notwendig?
Nein, eine erneute Netzzusage ist nicht erforderlich. Ihre bestehende Netzzusage bleibt weiterhin gültig und wird nahtlos übernommen.
Muss mein Lieferant bezüglich der Integration durch mich informiert werden?
Nein, Sie müssen Ihren Lieferanten nicht selbst informieren. Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Lieferanten und kümmern uns um alle notwendigen Schritte.
An welchen Ansprechpartner kann ich mich vor der Integration bezüglich Informationen, Rechnungskorrekturen etc. wenden?
Bei Fragen zu Rechnungskorrekturen oder sonstigen Anliegen vor der Integration wenden Sie sich bitte an das Kundenservice der Elektrizitätswerke Bad Radkersburg.
Aus welchem Grund findet keine Belastung meiner Teilzahlungsbeträge statt?
Es kann vorkommen, dass während der Übergangsphase keine Belastung Ihrer Teilzahlungsbeträge erfolgt. Dies liegt daran, dass wir alle Abrechnungsprozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um eine korrekte und transparente Abrechnung sicherzustellen.
Ist in der Stabilisierungsphase ein Beitritt einer Energiegemeinschaft möglich?
Aufgrund der Stabilisierung der Prozesse und Systeme sowie Ihrer Zählerdaten ist ein Beitritt in eine Energiegemeinschaft in dieser Phase nicht möglich. Ein Beitritt wird nach Abschluss der Stabilisierungsphase im Oktober 2025 möglich sein.