OGH Urteil Netzzutrittsentgelt Erzeugungsanlage
Rückzahlung der Netzzutrittspauschale
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Weitere Details:
Alle erforderlichen Schritte zur Rückzahlung der Netzzutrittspauschale wurden unverzüglich seitens Energienetze Steiermark GmbH gesetzt.
Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an. Entscheidung vom Obersten Gerichtshof per 25.09.2024, GZ 1 Ob 85/24t
Hier finden Sie alle Informationen zum Urteil.
Basierend auf dem Urteil hat die Energienetze Steiermark GmbH die Systematik zur Ermittlung des Netzzutrittsentgelts angepasst.
Für bereits gelegte Netzzutrittsangebote und bereits geschlossene Netzzutrittsverträge, welche von diesem Urteil betroffen sind, hat die Energienetze Steiermark GmbH eine proaktive Prüfung durchgeführt. Die betroffenen Kund:innen wurden aktiv informiert.