OGH Urteil Netzzutrittsentgelt Erzeugungsanlage
Wichtige Informationen:
Sie müssen nicht aktiv mit der Energienetze Steiermark GmbH in Kontakt treten - alle erforderlichen Schritte werden unverzüglich seitens Energienetze Steiermark GmbH gesetzt.
Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an. Entscheidung vom Obersten Gerichtshof per 25.09.2024, GZ 1 Ob 85/24t
Hier finden Sie alle Informationen zum Urteil.
Basierend auf dem Urteil hat die Energienetze Steiermark GmbH die Systematik zur Ermittlung des Netzzutrittsentgelts angepasst.
Für bereits gelegte Netzzutrittsangebote und bereits geschlossene Netzzutrittsverträge, welche von diesem Urteil betroffen sind, führt die Energienetze Steiermark GmbH eine proaktive Prüfung durch. Wir werden die betroffenen Kunden aktiv informieren.