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Smart Meter

Smart in die Zukunft

Die Umstellung

Der alte Ferraris-Stromzähler hat jahrzehntelang treue Dienste geleistet. Abgelöst wird er jetzt von einem intelligenten Nachfolger - dem Smart Meter. Dazu sind die Netzbetreiber bundesgesetzlich verpflichtet worden.

Damit ist die jährliche Stromablesung bald vorbei. Der Stromverbrauch wird dadurch für Kunden transparent und es wird sogar eine tägliche Zwischenabrechnung ermöglicht. Stromkunden können im Web selbst mitverfolgen, wieviel Energie sie brauchen - und aktiv gegensteuern: Damit sind Smart Meter wichtige Mosaiksteine in Sachen Stromsparen.

Die Umstellung funktioniert unkompliziert und schnell, die Umrüstung dauert nicht länger als 20 Minuten. Österreichweit haben bereits über 300.000 Haushalte diese neue Zählergeneration installiert. Wichtig: Die Sicherheit der Daten ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

Smart Meter Plattform von Oesterreichs Energie

Infos zum allgemeinen Stromzählertausch

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Umstellungs- zeitraum für Ihr Gebiet

Umstellungszeitraum für Ihr Gebiet

Vorteile

  • Keine manuelle Ablesung und kein Stress mit der Selbstablesung.
  • Energiesparen leicht gemacht (z. B. durch Aufspüren unnötiger Stromfresser).
  • Energieverbräuche werden innerhalb eines Tages online zur Verfügung gestellt, wodurch der Stromverbrauch kontrolliert und gesteuert werden kann.
  • Monatliche Verbrauchs- und Kosteninformation durch den jeweiligen Energielieferanten kompakt und übersichtlich dargestellt
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Smart Meter Info-Filme

Der Smart Meter

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Der Austausch

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Die Datensicherheit

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Der ganze Film

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Smart Meter Varianten

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FAQ

Allgemeines
Was sind Smart Meter (Intelligente Zähler)?
Smart Meter (intelligente Messgeräte) sind technische Einrichtungen, die den Energieverbrauch zeitnah messen, über eine Zweiwege-Kommunikationsanbindung verfügen und einmal am Tag den Verbrauchswert zum Netzbetreiber senden. Auf ausdrücklichen Wunsch der KundInnen können einmal pro Tag Messwerte übermittelt werden, die zuvor in 15-Minuten-Intervallen erhoben worden sind. Gegenüber den derzeit verwendeten Geräten zur Messung des Stromverbrauchs verfügen Smart Meter außerdem über eine Reihe neuer Funktionen auf Basis der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen:

  • Fernablesung durch den Netzbetreiber
  • Anzeige der gespeicherten Verbrauchswerte am Smart-Meter-Display
  • Ein- und Abschaltung aus der Ferne
  • KundInnen-Schnittstelle für erweiterte Funktionen, z.B. Anzeigegeräte oder Energiemanagement-Systeme
  • Messung von Eigenerzeugung, z.B.: Photovoltaik (PV)). In den meisten Fällen entfällt damit der zweite Zähler

Konfigurationsvarianten:
Intelligentes Messgerät in der Standardkonfiguration (IMS): Täglich wird ein Zählerstand übertragen.
Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration (IME): Einmal täglich werden die zuvor erhobenen Viertelstundenwerte übertragen. Das geschieht nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KundInnen oder wenn dies zur Erfüllung des gewählten Liefervertrages erforderlich ist.
Warum werden Smart Meter installiert?
Langfristiges Ziel ist die Reduktion des Energieverbrauchs und der mit der Energieerzeugung verbundenen CO2-Emissionen. Durch das Sichtbarmachen des aktuellen Stromverbrauchs sollen KundInnen Strom bewusster und damit sparsamer einsetzen können. Damit sollen Verbrauchsspitzen reduziert und der Stromverbrauch über den Tag gleichmäßiger verteilt werden, was dazu führt, dass weniger Kraftwerke gleichzeitig Strom liefern müssen.

Durch einen genauen Überblick über Verbrauchsverläufe und -gewohnheiten werden Einsparpotentiale für KundInnen sichtbar gemacht. Die wesentlichen Ziele des Smart Metering sind:

  • Energiesparen: Unnötige Stromfresser wie schadhafte oder falsch angeschlossene Geräte und Stand-by-Verbraucher können von den KundInnen selbst aufgespürt werden. Eine zielgerichtete Energieberatung wird dadurch erleichtert.
  • Transparente Übersicht über den Energieverbrauch: Ein Web-Portal mit Visualisierung des eigenen Stromverbrauchs erhöht die Transparenz und ermöglicht es KundInnen, den eigenen Energieverbrauch zu analysieren, zu vergleichen und somit zu optimieren. Darüber hinaus bietet das Web-Portal für eigene Erzeugungsanlagen einen detaillierten Überblick über die eingespeiste Öko-Energie.
  • Automatische Ablesung: Die Verbrauchsdaten werden automatisch an den Netzbetreiber übermittelt. So ersparen sich KundInnen den mit der Ablesung verbundenen Aufwand: Selbstablesung oder die Anwesenheit bei Ablesung vor Ort entfallen. Der Prozess der Ablesung wird damit modern und noch effizienter.
  • Fragen der KundInnen (z. B. zu Verbrauch oder Rechnung) können von Netzbetreibern und Stromlieferanten besser bearbeitet werden, wenn genauere Daten dafür vorliegen.
  • Verbesserte Rechnungslegung: Die Abrechnung erfolgt tagesgenau auf Basis gemessener Verbrauchswerte. Damit gehören Nachzahlungen, die aufgrund einer rechnerischen Ermittlung des Energieverbrauchs entstehen können, der Vergangenheit an. Tarifänderungen auf Wunsch der KundInnen oder nach Festsetzung durch die Regulierungsbehörde E-Control können tagesgenau abgerechnet werden. Auf Wunsch ist auch eine Monatsrechnung möglich.
  • Komfort bei der Um- und Abmeldung: Das Einschalten der Anlage aus der Ferne ist beim Einzug sofort möglich. Es ist nicht mehr erforderlich, dass MitarbeiterInnen des Netzbetreibers vor Ort sind.
  • Schnittstellen: Die Zähler sind mit zukunftsweisenden Schnittstellen ausgestattet. Über die KundInnen-Schnittstelle werden Verbrauchswerte unmittelbar zur Verfügung gestellt. Damit können KundInnen selbstständig Anzeigegeräte, Home-Automation und Energiemanagement-Systeme betreiben.
  • Für die Netzbetreiber sind die Daten über den Stromverbrauch wichtig, um das Netz stabil zu halten. Diese Aufgabe ist durch die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energiequellen komplexer geworden. Denn Kraftwerke, die Wind und Sonne nützen, erzeugen Energie unabhängig vom aktuellen Bedarf. Hinzu kommt, dass immer mehr KonsumentInnen selbst Strom produzieren diesen in das Stromnetz einspeisen.
Welche Varianten des Smart Meter gibt es?
Es gibt 3 Varianten für die Konfiguration der neuen intelligenten Messgeräte:

Smart Meter IMS (Intelligentes Messgerät in der Standardkonfiguration)
Das ist die Variante, die im Regelfall eingebaut wird. KundInnen müssen weiter nichts tun. Eine spätere Funktionsänderung ist problemlos möglich.

- Täglicher Gesamtverbrauchswert
- 60 Tage Speicherung im Zähler
- Tagesverbrauchsdaten über das Serviceportal abrufbar

Digitaler Standardzähler DSZ
- Keine Datenübertragung
- Keine Speicherung im Zähler
- Jahreswert über das Serviceportal abrufbar

Smart Meter + IME (Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration)
Um diese Variante zu nützen, können KundInnen ganz bequem über das Serviceportal die Gerätekonfiguration ihres Zählers auf IME umstellen. Dazu registrieren sie sich auf https://portal.e-netze.at/ und wählen im Menü Daten das gewünschte Anschlussobjekt aus. Im Feld Gerätekonfiguration kann je Zählpunkt der gewünschte Konfigurationstyp gewählt werden.

- Tägliche Verbrauchsdaten im 15-Minuten Raster
- 60 Tage Speicherung im Zähler
- Abrufbar über das Serviceportal: Alle 15-Minuten-Werte bis zum Vortag, Tages-, Wochen- und Monatswerte sowie Werte aus der Einspeisung bei einer vorhandenen Photovoltaikanlage.

Die eingestellte Variante können die KundInnen selbst am Display ablesen (IME, IMS, DSZ).
Wie unterscheidet sich der Smart Meter vom herkömmlichen Ferrariszähler?
Im Gegensatz zum bereits seit Jahrzehnten eingesetzten Ferrariszähler besitzt der intelligente Stromzähler keine mechanisch bewegten Teile. Das intelligente Messgerät ist ein kleiner Computer mit Display. Er verfügt über eine Kommunikationsanbindung und kann damit Daten sowohl vom Netzbetreiber empfangen als auch an ihn senden. Elektronische, fernauslesbare Messgeräte werden in Gewerbe- und Industriebetrieben bereits seit über 15 Jahren standardmäßig eingesetzt.
Was können KundInnen machen, die kein intelligentes Messgerät (Smart Meter) möchten?
Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) enthält eine so genannte Opt-Out-Regelung. Bei der Opt-Out-Variante werden die Aufzeichnung und Übertragung der 15-Minuten-Verbrauchswerte im Zähler deaktiviert. Das können KundInnen selbst über die Anzeige des Gerätes nachprüfen. Somit handelt es sich nicht mehr um ein intelligentes Messgerät (Smart Meter), sondern um einen digitalen Standardzähler (DSZ). Man kann sich zwar gegen ein intelligentes Messgerät (Smart Meter) entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation des neuen digitalen Standardzählers.

Wir weisen darauf hin, dass nach dem Opt-out nicht alle Tarifmodelle genützt werden können. Außerdem ist es dann nicht möglich, über das Webportal detaillierte Verbrauchsinformationen abzurufen.

KundInnen, die bereits vor Installation des Digitalen Standardzählers ein Opt-Out an den Netzbetreiber gemeldet haben, müssen sich bei einer Konfigurationsänderung auf IMS oder Opt-In an das Front Office wenden oder unter der Telefonnummer 0800/888-778 melden.
Welche Kosten entstehen dem KundInnen durch den Zählertausch?
Der Zählertausch ist für die KundInnen mit keinerlei Zusatzkosten verbunden. Die Umstellung ist durch das Messentgelt und die Netztarife abgedeckt. Die Netztarife legt die Regulierungsbehörde E-Control per Verordnung fest, ebenso bestimmt sie die Höchstpreise für die Messentgelte.
Wieviel wird in die Umstellung auf Smart Meter in der Steiermark insgesamt investiert?
Der Auftrag für die Smart Meter hat ein Volumen von rund 70 Mio. Euro. Das gesamte Investitionsvolumen für die Einführung der Smart Meter inkl. der Montage, der Infrastruktur für Datenübertragung und Datenverarbeitung wird für die Kooperationspartnerschaft von 30 steirischen Verteilnetzbetreibern etwa 250 Mio. Euro betragen.
Profitieren davon auch die steirische Wirtschaft und der Arbeitsmarkt?
Ja. Bis zu 150 Mio. Euro fließen in steirische Unternehmen. Zwischen 2017 und 2022 werden unmittelbar durch das Umrüstungsprojekt mehr als 200 steirische Arbeitsplätze gesichert.
Umsetzung
Wie erfahren die KundInnen, dass sie einen neuen Zähler erhalten?
KundInnen erhalten von der Energienetze Steiermark GmbH zeitnah (in der Regel zwei Wochen vor der Umrüstung) einen Brief über die geplanten Maßnahmen. Ist der Zähler frei zugänglich (z.B. in einem gemeinsamen Zählerraum), erfolgt der Tausch auch in Abwesenheit der KundInnen. Ist der Zähler nicht zugänglich, kommt der Netzbetreiber hinsichtlich der Terminkoordination schriftlich auf die KundInnen zu.
Muss für die Installation des neuen Zählers etwas umgebaut werden?
Nein. Der neue elektronische Stromzähler wird am Platz des alten Zählers installiert. Der Tausch dauert üblicherweise nur wenige Minuten, wobei es zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung kommen kann. Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an. Weitere Umbauten sind in der Regel nicht notwendig.
Wann werden Smart Meter eingeführt?
Der österreichische Gesetzgeber sieht laut IME-VO vor, 95 Prozent der Haushalte bis 2024 mit einem Smart Meter auszustatten. Die Einführung der intelligenten Stromzähler erfolgt regionsweise durch den Verteilnetzbetreiber nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Der genaue Zeitplan für den Zählerwechsel wird von der Energienetze Steiermark GmbH individuell festgelegt.
Wann beginnt die Umrüstung in der Steiermark?
Ab 2019 erhalten steirische Strom-KundInnen einen Smart Meter. Unter der Führung der Energienetze Steiermark haben sich 30 steirische Verteilnetzbetreiber zu einer Kooperationspartnerschaft zusammengeschlossen, um dieses Großprojekt, das mehr als vier Jahre laufen wird, umzusetzen.
Technik
Wer liefert die Smart Meter?
Der Auftrag für die Lieferung von einer Million Geräten geht – nach einer verpflichtenden europaweiten Ausschreibung – an die Unternehmen Sagemcom (Frankreich) und Landis+Gyr (Schweiz). Die Technologie stammt zum Teil vom steirischen Halbleiterkonzern ams (austria micro systems) in Unterpremstätten. Dort wurde das Innenleben der intelligenten Messgeräte für Landis+Gyr konzipiert und maßgeblich entwickelt.
Messen Smart Meter oder digitale Standardzähler genau?
Alle Smart Meter und digitale Standardzähler, die bei den Energienetzen Steiermark und den Kooperationspartnern in der Steiermark zum Einsatz kommen, müssen den seit 2011 verschärften Europäischen Richtlinien entsprechen. Diese berücksichtigen die Störeinflüsse von Photovoltaikanlagen, LED-Lampen und sonstigen modernen elektronischen Geräten. Außerdem müssen sie vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) für den Einsatz in Österreich als Verrechnungszähler zugelassen sein und eine österreichische Eichung besitzen. Darüber hinaus führt die Energienetze Steiermark noch zusätzliche interne Prüfungen zur Qualitätssicherung durch (z.B. laufende Stichprobenprüfungen bei jeder Lieferung), die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Dadurch können unsere KundInnen auf eine korrekte Abrechnung vertrauen.
Sind die Zähler geeicht und zugelassen?
Der Zähler besitzt sowohl eine europäische Zulassung als auch eine österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassungen werden alle Zähler geeicht und mit einer Eichplombe versehen. Damit erfüllen sie die geforderte Messgenauigkeit. Erst dann dürfen sie in KundInnenanlagen eingesetzt werden.
Für welchen Zeitraum gilt die Eichung?
In Österreich gilt für elektronische Stromzähler eine Eichfrist von zehn Jahren. Danach muss er nachgeeicht werden und kann weitere zehn Jahre eingesetzt werden. Alternativ dazu besteht auch die gesetzliche Möglichkeit der sogenannten dynamischen Eichfristenverlängerung: Zähler werden zu Gruppen zusammengefasst. Vor Ablauf der Eichfrist wird eine Stichprobe aus der Gruppe gezogen. Bestehen die Zähler der Stichprobe diese Eichprüfung, können alle Zähler dieser Gruppe für weitere fünf Jahre im Netz eingesetzt bleiben.
Besitzt der Zähler ein Display zur Anzeige von Daten?
Ja, Smart Meter sind mit einer Anzeige ausgestattet, die standardmäßig den aktuellen Zählerstand anzeigt. Auf das ausdrückliche Verlangen der KundInnen ist es möglich, in der Vergangenheit (bis zu 60 Tage) liegende Zählerstände anzuzeigen. Diese Funktion ist bei einem Wohnungswechsel aber erst nach 60 Tagen verfügbar. So kann kein Kunde die Verbrauchsdaten eines Vormieters abrufen.
Beeinflusst der Smart Meter andere elektrische oder elektronische Geräte?
In sehr seltenen Fällen kann es zu Beeinflussungen von einzelnen elektronischen Geräten kommen. In diesem Fall bitten wir die KundInnen, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Was ist Blindstrom?
Wenn wir von Strom (I) sprechen, meinen wir zwei Komponenten. Die Wirkkomponente (Ip) und die Blindkomponente (IQ'). Genutzt wird nur die Wirkleistung, also Ip. Die Leitung hingegen wird mit Gesamtstrom (I) belastet. Gibt es bei einem Anschluss einen großen Blindanteil, wird dieser ebenfalls verrechnet.
Datenschutz
Gilt das Datenschutzgesetz auch für Smart Meter?
Ja. Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt, wie jede andere Datenanwendung, den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung wird durch die Energienetze Steiermark GmbH durch periodische Evaluierung im Rahmen einer Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) gewährleistet!

Zudem arbeiten die Netzbetreiber an gemeinsamen sogenannten „Verhaltensregeln“ betreffend den Datenschutz, die grundsätzlich bereits von der Datenschutzbehörde freigegeben wurden. Deren Einhaltung wird von einer Überwachungsstelle überprüft, die noch eingerichtet und von der Datenschutzbehörde akkreditiert werden muss.

Die im Smart Meter gespeicherten Informationen über den Stromverbrauch werden nur einmal täglich automatisch über eine eigene gesicherte Datenverbindung (nach dem Prinzip der Ende zu Ende – Sicherheit) an den Netzbetreiber übermittelt.
Welche Daten werden vom Smart Meter an den Netzbetreiber übertragen?
Es werden einmal am Tag nur jene gespeicherten Daten übertragen, die für die Abrechnung und für die Verbrauchsinformation erforderlich sind. Grundsätzlich sind dies die Tagesverbrauchswerte. Nur bei vertraglicher Verpflichtung wie z.B. Mehrfachtarif oder bei ausdrücklicher Zustimmung der KundInnen werden zusätzlich einmal am Tag sämtliche gespeicherten 15-Minuten-Verbrauchswerte übertragen. Der Netzbetreiber kann daraus nicht erkennen, wofür der Strom verwendet wurde.
Wie oft werden die Verbrauchsdaten übertragen?
Basierend auf den rechtlichen Grundlagen werden die Verbrauchsdaten einmal am Tag ausgelesen und den KundInnen am Folgetag per Web-Portal des Netzbetreibers individuell zur Verfügung gestellt. Einmal pro Monat werden diese Daten für die Abrechnung und die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkosten- und Verbrauchsinformation an den Stromlieferanten übermittelt. Je nach Tarif und KundInnenwunsch sind dies 15-Minuten-Verbrauchswerte oder Tagesverbrauchswerte.
Wer hat Zugriff auf die Verbrauchsdaten?
Die Energienetze Steiermark GmbH darf Daten nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen Zustimmung der KundInnen auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten haben nur die KundInnen selbst über das Web-Portal. Eine Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt – wie bisher – ausschließlich an den jeweiligen Energielieferanten und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Verrechnung bzw. die Stromkosteninformation. Die KundInnen entscheidet selbst, wem sie darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen bzw. weitergeben möchten.
Gesundheit & Umwelt
Hilft der Smart Meter beim Energiesparen?
Ja, der Smart Meter kann beim Energiesparen helfen. Der Smart Meter ist wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Er hat ein erhöhtes Eigen-Monitoring der KundInnen zum Ziel. Dies führt in aller Regel zu einer Senkung des Energieverbrauchs.
Verursachen intelligente Stromzähler Elektrosmog oder Strahlenbelastung?
Nach heutigem Kenntnisstand kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gefährdung von Personen durch Signale der so genannten Schmalband-Powerline-Technologie, Datenübertragung via Stromnetz (engl.: PLC-Power Line Communication) ausgeschlossen werden.

Die von der Weltgesundheitsorganisation vorgegebenen und in Österreich in der OVE R 23-1 ausgewiesenen Vorsorgegrenzwerte werden bei weitem unterschritten – dies wurde durch Messungen durch das Forschungszentrum Seibersdorf belegt.

Im Gegensatz zu einer Datenübertragung mittels PLC senden Smart Meter mit Funkmodulen (P2P-Zähler) ihre Daten über Funknetze zum Netzbetreiber. Bei einer solchen Übertragung entspricht dies in etwa einer zusätzlich gesendeten SMS pro Tag. Die elektromagnetische Zusatzbelastung ist daher äußerst gering.
Rechtliche Grundlagen
Wann wurde die Einführung von Smart Meter beschlossen?
Im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, dass intelligente Messgeräte (Smart Meter) bis 2020 in Europa eingeführt werden. In Österreich wurde vom Wirtschaftsminister festgelegt, dass bis 2020 mindestens 80 Prozent und bis Ende 2022 mindestens 95 Prozent aller Zählpunkte mit dieser Technologie ausgestattet sein müssen. Diese Quote konnten sehr viele große Netzbetreiber Österreichs nicht erreichen und daher wurde in der neuen, aktuellen IME-VO vom 14. Jänner 2022, auf 95% bis Ende 2024 geändert.
Welche rechtlichen Regelungen sind für die Einführung der Smart Meter maßgeblich?
Die Einführung basiert im Wesentlichen auf den nachfolgenden rechtlichen Regelungen:

Auf Europäischer Ebene:

  • Europäische Richtlinie zu Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL 2006/32/EG, Artikel 13)
  • Europäische Energiebinnenmarktrichtlinie 2009/72/EG
  • Clean Energy Package vom 8. Mai 2019 mit der RL des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung)


Auf Österreichischer Ebene:
Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz2010 (ElWOG 2010, Novelle 2013): Regelt die generellen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer in Österreich

  • Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011): Definition des Mindest-Funktionsumfanges von Smart Metern in Österreich
  • Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung 2012 (IME-VO 2012, Novellen 2014 und 2017): Regelung des verpflichtenden Einführungszeitraumes für Netzbetreiber in Österreich
  • Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungs-VO 2012 ( DAVID-VO 2012, Novelle 2013): Darstellung und Austausch der Smart-Meter-Daten zwischen KundInnen, Netzbetreibern und Energielieferanten.

Bedienungsanleitungen

Interaktive Bedienungsanleitung für den Smart Meter von Sagemcom
Interaktive Bedienungsanleitung für den Smart Meter von Landis + Gyr