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Gasanlagen- überprüfung Gasanlagenüberprüfung

gem. ÖVGW-Richtlinie G K71 um nur 279,- Euro

Alle 15 Jahre ist eine 'Überprüfung von Gastechnischen Anlagen' vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Anlage muss deshalb durch ein befugtes Unternehmen (auf Kosten des Benutzers) geprüft werden. Wir können Ihnen die richtlinienkonforme Durchführung dieser Überprüfung durch speziell für Gasanlagen ausgebildete Experten zum Preis 279,- Euro (inkl. 20% USt.) anbieten.

Unser Angebot beinhaltet die Anlagenüberprüfung gem. ÖVGW-Richtlinie G K71 und inkludiert auch alle Aufwendungen, Fahrtkosten etc. Das Angebot ist nur für Privatkunden im Einfamilienhaus gültig. Eine Überprüfung von Gewerbeanlagen führen wir gerne aufwandsbezogen durch.

Wir freuen uns auf Ihren Auftrag - unsere Experten beantworten natürlich bei der Durchführung dieser Anlagenüberprüfung auch Ihre Fragen zum Thema Gasheizung sowie zur Versorgung mit Gas und Grünem Gas.

Bestellung

* Eingabe erforderlich
Die Anschlussobjektnummer finden Sie in unserem Informationsschreiben rechts unter dem Datum.
*Ich habe die Allgemeinen Bedingungen der Energienetze Steiermark gelesen und akzeptiere diese.
Unsere Datenschutzerklärung ist jederzeit unter e-netze.at/Datenschutz abrufbar.

 

Zusatzinformation

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Wir werden uns etwa 14 Tage vor Durchführung der Überprüfung zur Terminvereinbarung melden. Die Gasanlagenüberprüfung wird im Laufe des Jahres 2023 durchgeführt. Aufgrund der großen Nachfrage kann es allerdings durchaus einige Monate bis zur Kontaktaufnahme wegen eines Termins dauern.

Beachten Sie bitte, dass diese Anlagenüberprüfung nicht die vom Gerätehersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungsarbeiten am Gasgerät bzw. die in der Steiermark gesetzlich vorgegebenen Überprüfungstätigkeiten des Rauchfangkehrers ersetzt. Mit der Auftragsvergabe zur Gasanlagenüberprüfung erfüllen Sie die gesetzliche Notwendigkeit, Ihre Anlage prüfen zu lassen. Bewahren Sie das Dokument auf, das wir Ihnen als Nachweis der durchgeführten Überprüfung übergeben.