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Vertrag widerrufen

Widerrufsrecht gem. FAGG, Rücktrittsrecht gem. § 3 KSCHG, für Netzkundinnen und Netzkunden der Energienetze Steiermark GmbH. Mehr Info

Widerrufsformular

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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§
Rücktrittsrecht gem. § 3 KSCHG

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag schriftlich zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

§
Widerrufsrecht gem. FAGG

Der Kunde hat das Recht diesen Vertrag – sofern dieser außerhalb von Geschäftsräumen (§ 3 Z 1 FAGG) oder als Fernabsatzvertrag (§3 Z 2 FAGG) geschlossen wurde – binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Ist die Energienetze Steiermark GmbH den gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holt die die Energienetze Steiermark GmbH die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Information erhalten hat. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Energienetze Steiermark GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das dem Vertrag beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Kunde kann das Musterwiderrufsformular auch auf der Homepage der Energienetze Steiermark GmbH auf www.e-netze.at elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird die Energienetze Steiermark GmbH dem Kunden unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

§
Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die Energienetze Steiermark GmbH dem Kunden alle Zahlungen, die die Energienetze Steiermark GmbH vom Kunden erhalten hat, einschließlich eventueller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der Energienetze Steiermark GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der Energienetze Steiermark GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Energienetze Steiermark GmbH das selbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wird vom Kunden verlangt, dass die Dienstleistungen oder die Netznutzung während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde der Energienetze Steiermark GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Energienetze Steiermark GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechtes hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, erbrachten Dienstleistungen/Netznutzung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/Netznutzung entspricht.