Was ist das ElWG?
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist das neue zentrale Gesetz für den österreichischen Strommarkt. Es schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein modernes, digitales und klimafreundliches Energiesystem.
Warum gibt es ein neues Gesetz?
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wurde geschaffen, um den österreichischen Strommarkt grundlegend zu modernisieren und an das Zeitalter der erneuerbaren Energien anzupassen. Das bisherige ElWOG 2010 stammt noch aus einer Zeit, in der Strom hauptsächlich zentral erzeugt und verbraucht wurde, durch den Ausbau der erneuerbaren Energien nimmt die dezentrale Erzeugung eine wesentliche Rolle ein. Das Stromnetz soll durch flexible Lösungen und moderne Messtechnik effizienter genutzt werden. Gleichzeitig setzt es aber auch die aktuellen EU-Vorgaben, insbesondere die Strom-Binnenmarktrichtlinie aus 2019 um. Das neue ElWG ebnet den Weg für ein modernes und zukunftsfähiges Energiesystem.
Was bedeutet die Umstellung auf Viertelstundenwerte (IME) bei Ihrem Smart Meter?
Bei der Viertelstundenmessung werden Verbrauchs- und Einspeisewerte alle 15 Minuten erfasst.
Muss Ihr Smart Meter ausgetauscht werden?
In vielen Fällen ist kein Austausch erforderlich. Die gesetzlich notwendige Anpassung erfolgt durch eine Änderung der Gerätekonfiguration.
Können Sie der Speicherung und Übermittlung von Viertelstunden- oder Tageswerten widersprechen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Haushaltskundinnen und Haushaltskunden der Speicherung und Übermittlung von Tages- oder Viertelstundenenergiewerten widersprechen.Ein Widerspruch ist möglich, wenn keiner der folgenden Punkte auf Ihre Anlage zutrifft:Betrieb einer Stromerzeugungsanlage (z. B. Photovoltaikanlage oder Balkonkraftwerk)Betrieb eines StromspeichersNutzung einer WärmepumpeNutzung einer Ladeeinrichtung für ElektrofahrzeugeTeilnahme an einer gemeinschaftlichen Energienutzung (z. B. Energiegemeinschaft)Stromliefervertrag mit dynamischen PreisenEinspeisung über eine DirektleitungNutzung eines Zusatzzählers mit unterbrechbarer Lieferung (z. B. Warmwasser) Was passiert bei einem berechtigten Widerspruch?
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Widerspruchs wird das Messgerät als digitaler Standardzähler (DSZ) konfiguriert. Dabei werden keine Tages- oder Viertelstundenenergiewerte verarbeitet.Für Zwecke der Abrechnung und Verbrauchsabgrenzung werden jedoch weiterhin Monatswerte sowie der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert ausgelesen und übermittelt. Diese Daten werden für 15 Monate im Messgerät gespeichert.
Wie können Sie widersprechen?
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und übermitteln Sie es über die darauf angeführten Kontaktmöglichkeiten.Das Formular erhalten Sie auch in unserem Kundenempfang. Sie können es dort direkt ausfüllen und abgeben. Wo können Sie Ihre Energiewertdaten einsehen?
Ihre Verbrauchs- und Einspeisedaten können Sie jederzeit über unser Serviceportal abrufen. Wo können Sie eine Umstellung auf Viertelstundenmessung (IME) beantragen?
Falls Sie die Umstellung Ihrer Gerätekonfiguration auf Viertelstundenmessung (IME) wünschen, können Sie diese jederzeit über unser Serviceportal veranlassen. Wo können Sie prüfen, welche Smart-Meter-Konfiguration aktuell bei Ihnen eingerichtet ist?
Informationen zu Ihrer aktuellen Gerätekonfiguration finden Sie in unserem Serviceportal oder direkt am Display Ihres Messgeräts.