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ElWG

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Das Stromsystem wird fit für die Energiezukunft

Mit Ende Dezember 2025 wurde das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen. Daraus ergeben sich für uns als Netzbetreiber zahlreiche Neuerungen als auch Änderungen.

Es ist das neue Regelwerk für den österreichischen Strommarkt und modernisiert wesentliche Teile des bisherigen Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG 2010).

Der Gesetzesbeschluss war aber erst der Beginn einer stufenweisen Umstellung des gesamten Strommarkts, viele neue Bestimmungen treten erst schrittweise in Kraft. Zudem fehlt es derzeit auch noch an näheren Ausgestaltungen, welche etwa durch Verordnungen der E-Control (ca. 30 Verordnungen), in technischen Spezifikationen (z. B. in den TOR) und Vorgaben hinsichtlich Marktregeln (z. B. SoMa, Marktprozesse auf ebUtilities) festgelegt werden.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte auf unserer Website derzeit teilweise noch auf bisherige gesetzliche Grundlagen – insbesondere das ElWOG 2010 – beziehen. Maßgeblich für den Strombereich sind die jeweils geltenden Bestimmungen des ElWG sowie die zu beachtenden Übergangsregelungen gemäß § 189 ElWG. Wir aktualisieren unsere Website laufend und passen Inhalte Schritt für Schritt an die neuen Vorgaben an. Da diese Umstellung umfangreich ist, kann die Aktualisierung etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Smart Meter und Energiewertdaten

Welche Änderungen gibt es hinsichtlich Smart Meter & Energiewertdaten/Messung?

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Erfassung von Energiewertdaten durch intelligente Messgeräte (Smart Meter). Künftig müssen Netzbetreiber Energiewerte grundsätzlich in Viertelstundenintervallen erfassen, speichern und verarbeiten.

Umstellung auf Viertelstundenmessung (IME)

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Smart Meter schrittweise auf die sogenannte IME-Konfiguration umgestellt. Dabei werden Verbrauchs- und Einspeisewerte in 15-Minuten-Intervallen erfasst.

Für viele Kundinnen und Kunden erfolgt diese Umstellung automatisch. Für die Umstellung selbst ist grundsätzlich kein Zählertausch erforderlich, sofern bereits ein Smart Meter verbaut ist. Dabei erfolgt lediglich eine Anpassung der Konfiguration des Smart Meters.

Ist für Sie etwas zu tun?

Die gesetzlich erforderlichen Anpassungen werden von uns durchgeführt. Sollte für Sie ein Handlungsbedarf bestehen, informieren wir Sie gesondert.

Ihre Energiewertdaten bleiben geschützt

Die Verarbeitung Ihrer Energiewertdaten erfolgt ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere ElWG, DSGVO und nationales Datenschutzgesetz.

Durch das ElWG werden die Zwecke für die Datenverarbeitung erweitert, beispielsweise für: Verrechnung und Abrechnungsinformation, Energieeffizienz- und Energiestatistiken, sicherer und effizienter Netzbetrieb sowie Netzausbau, Last-, Verbrauchs- und Erzeugungsprognosen.

Sie können der Umstellung auf Viertelstundenmessung widersprechen

Haushaltskundinnen und Haushaltskunden können der Speicherung und Übermittlung von Tages- oder Viertelstundenenergiewerten widersprechen, wenn Folgendes nicht für die Anlage(n) zutrifft:

  • Betrieb einer Stromerzeugungsanlage (z. B. Photovoltaikanlage oder Balkonkraftwerk)
  • Betrieb eines Stromspeichers
  • Nutzung einer Wärmepumpe
  • Nutzung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
  • Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Energienutzung (z. B. Energiegemeinschaft)
  • Stromliefervertrag mit dynamischen Preisen
  • Einspeisung über eine Direktleitung
  • Nutzung eines Zusatzzählers mit unterbrechbarer Lieferung (z. B. Warmwasser)

Wird der Widerspruch geprüft und als zulässig festgestellt, wird das Messgerät als digitaler Standardzähler (DSZ) konfiguriert. In diesem Fall werden keine Tages- oder Viertelstundenenergiewerte verarbeitet. Für Abrechnungszwecke werden weiterhin Monatswerte sowie der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert erfasst und für 15 Monate im Messgerät gespeichert.

Bitte füllen Sie dieses dieses Formular aus und übermitteln Sie uns dieses über die dort angeführten Kontaktmöglichkeiten. Das Formular liegt selbstverständlich auch in unserem Kundenempfang auf und kann vor Ort ausgefüllt werden.

Elektrische Energiespeicheranlagen

Wichtiger Baustein der Energiewende, aber neue Regeln fehlen teilweise noch.

Stromspeicher spielen eine entscheidende Rolle für die Energiewende. Sie können überschüssigen Strom aus erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen wie zum Beispiel Photovoltaik- und Windkraftanlagen speichern und dann wieder abgeben, wenn er benötigt wird. Dadurch helfen sie, einen gesicherten Stromnetzbetrieb aufrecht zu halten. Derzeit gibt es in der Steiermark großes Interesse am Bau von Batteriespeichern. Wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass bereits heute die aktuell bei der Energienetze Steiermark GmbH angefragten Speicherkapazitäten deutlich über dem langfristig zu erwartetem Bedarf liegen.

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wurden zwar die gesetzlichen Grundlagen für die Einbindung von Speicheranlagen geschaffen, für die praktische Umsetzung fehlen jedoch weiterhin wichtige technische und wirtschaftliche Vorgaben. Dazu gehören unter anderem die Umsetzung der einheitlichen Regeln für die Messung des Stroms gemäß TOR Messwesen 2.0 sowie die zukünftige Verrechnung von Netzanschlüssen und Netznutzung samt der zugehörigen standardisierten Marktkommunikation.

Solange diese Rahmenbedingungen nicht vorliegen, können neue Abrechnungsmodelle für Speicheranlagen noch nicht umgesetzt werden. Auch für die Bearbeitung von Netzanschlüssen müssen Antragsteller nachweisen, dass alle notwendigen Genehmigungen gemäß ElWG §99 (4) bereits vorhanden sind.

Große Batteriespeicher können meist nur an leistungsstarken Knotenpunkten des Stromnetzes angeschlossen werden. Kleinere Speicher in Haushalten und Betrieben werden hingegen dezentral in die bestehenden Verteilnetze integriert und können künftig dazu beitragen, lokale Stromnetze zu entlasten. Die Prüfung der technischen Umsetzungsmöglichkeit auf Basis des Antrags auf Netzzutritt erfolgt im Rahmen der umfassenden Netzanschlussbeurteilung.

FAQ

Was ist das ElWG?
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ist das neue zentrale Gesetz für den österreichischen Strommarkt. Es schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein modernes, digitales und klimafreundliches Energiesystem.
Warum gibt es ein neues Gesetz?
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wurde geschaffen, um den österreichischen Strommarkt grundlegend zu modernisieren und an das Zeitalter der erneuerbaren Energien anzupassen. Das bisherige ElWOG 2010 stammt noch aus einer Zeit, in der Strom hauptsächlich zentral erzeugt und verbraucht wurde, durch den Ausbau der erneuerbaren Energien nimmt die dezentrale Erzeugung eine wesentliche Rolle ein. Das Stromnetz soll durch flexible Lösungen und moderne Messtechnik effizienter genutzt werden. Gleichzeitig setzt es aber auch die aktuellen EU-Vorgaben, insbesondere die Strom-Binnenmarktrichtlinie aus 2019 um. Das neue ElWG ebnet den Weg für ein modernes und zukunftsfähiges Energiesystem.
Was bedeutet die Umstellung auf Viertelstundenwerte (IME) bei Ihrem Smart Meter?
Bei der Viertelstundenmessung werden Verbrauchs- und Einspeisewerte alle 15 Minuten erfasst.
Muss Ihr Smart Meter ausgetauscht werden?
In vielen Fällen ist kein Austausch erforderlich. Die gesetzlich notwendige Anpassung erfolgt durch eine Änderung der Gerätekonfiguration.
Können Sie der Speicherung und Übermittlung von Viertelstunden- oder Tageswerten widersprechen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Haushaltskundinnen und Haushaltskunden der Speicherung und Übermittlung von Tages- oder Viertelstundenenergiewerten widersprechen.Ein Widerspruch ist möglich, wenn keiner der folgenden Punkte auf Ihre Anlage zutrifft:
  • Betrieb einer Stromerzeugungsanlage (z. B. Photovoltaikanlage oder Balkonkraftwerk)
  • Betrieb eines Stromspeichers
  • Nutzung einer Wärmepumpe
  • Nutzung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
  • Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Energienutzung (z. B. Energiegemeinschaft)
  • Stromliefervertrag mit dynamischen Preisen
  • Einspeisung über eine Direktleitung
  • Nutzung eines Zusatzzählers mit unterbrechbarer Lieferung (z. B. Warmwasser)
Was passiert bei einem berechtigten Widerspruch?
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Widerspruchs wird das Messgerät als digitaler Standardzähler (DSZ) konfiguriert. Dabei werden keine Tages- oder Viertelstundenenergiewerte verarbeitet.Für Zwecke der Abrechnung und Verbrauchsabgrenzung werden jedoch weiterhin Monatswerte sowie der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert ausgelesen und übermittelt. Diese Daten werden für 15 Monate im Messgerät gespeichert.
Wie können Sie widersprechen?
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und übermitteln Sie es über die darauf angeführten Kontaktmöglichkeiten.Das Formular erhalten Sie auch in unserem Kundenempfang. Sie können es dort direkt ausfüllen und abgeben.
Wo können Sie Ihre Energiewertdaten einsehen?
Ihre Verbrauchs- und Einspeisedaten können Sie jederzeit über unser Serviceportal abrufen.
Wo können Sie eine Umstellung auf Viertelstundenmessung (IME) beantragen?
Falls Sie die Umstellung Ihrer Gerätekonfiguration auf Viertelstundenmessung (IME) wünschen, können Sie diese jederzeit über unser Serviceportal veranlassen.
Wo können Sie prüfen, welche Smart-Meter-Konfiguration aktuell bei Ihnen eingerichtet ist?
Informationen zu Ihrer aktuellen Gerätekonfiguration finden Sie in unserem Serviceportal oder direkt am Display Ihres Messgeräts.
Kann ich zwischen einer Monats- oder Jahresabrechnung wählen?
Sie können zwischen einer monatlichen Abrechnung und einer Jahresabrechnung mit gleichmäßigen Teilbeträgen wählen.Bei einer Monatsrechnung wissen Sie laufend, wie hoch Ihre tatsächlichen Kosten sind. Veränderungen beim Verbrauch sind dadurch schnell sichtbar. Sie zahlen jeden Monat das, was Sie tatsächlich verbrauchen. Damit fallen monatlich unterschiedlich hohe Beträge an.Bei einer Jahresabrechnung zahlen Sie unter dem Jahr gleich hohe Teilbeträge. Einmal im Jahr erhalten Sie eine Abrechnung. Dabei werden die bezahlten Teilbeträge mit Ihren tatsächlichen Kosten gegengerechnet. Je nachdem wieviel Sie verbraucht haben, kann es zu einer Nachzahlung oder einem Guthaben kommen.