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Hinweis zum neuen
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)

Mit Ende Dezember 2025 wurde das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen. Daraus ergeben sich für uns als Netzbetreiber zahlreiche Neuerungen als auch Änderungen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte auf unserer Website derzeit teilweise noch auf bisherige gesetzliche Grundlagen – insbesondere das ElWOG 2010 – beziehen. Maßgeblich für den Strombereich sind die jeweils geltenden Bestimmungen des ElWG sowie die zu beachtenden Übergangsregelungen gemäß § 189 ElWG. Wir aktualisieren unsere Website laufend und passen Inhalte Schritt für Schritt an die neuen Vorgaben an. Da diese Umstellung umfangreich ist, kann die Aktualisierung etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.